Die Arbeit im Homeoffice fällt nicht in jedem Fall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. © dpa/ picture-alliance/ Jens Kalaene
  • Von Manila Klafack
  • 30.03.2020 um 14:13
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Da die Kontaktbeschränkungen auch in vielen Unternehmen gelten, wird derzeit – wo es geht – von zu Hause gearbeitet. Wie es dabei um den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt ist, erfahren Sie hier.

Immer mehr Arbeitgeber haben, soweit im jeweiligen Job möglich, in den vergangenen Jahren das Arbeiten unterwegs und im Homeoffice ermöglicht. In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie erweist sich diese technologische Möglichkeit für viele Unternehmen als Chance, ihren Geschäftsbetrieb einigermaßen aufrecht zu erhalten.

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Während viele nun also ihren Arbeitsmittelpunkt ins eigene Heim verlegen, stellt sich die Frage: Wie bin ich eigentlich im Falle eines Unfalls versichert? Denn sowohl auf den direkten Wegen zur und von der Arbeit als auch am Arbeitsplatz selbst springt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein, wenn etwas passieren sollte. 

„Eigenwirtschaftliche“ Tätigkeiten sind nicht gesetzlich versichert

Die DGUV weist nun darauf hin, dass nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit im Fall der Fälle entscheidend ist, sondern vielmehr, ob „die Tätigkeit in engerem Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht“. Das Bundessozialgericht spreche hier „von der Handlungstendenz“. Handelt es sich um eine sogenannte eigenwirtschaftliche, und somit private, Tätigkeit, entfällt der Versicherungsschutz. Das gilt sowohl am Arbeitsort als auch im Homeoffice.

Die DGUV führt hierfür ein Beispiel an: Wenn eine Arbeitnehmerin die Treppe herunterfällt, weil ihre dienstlich bedingte Kommunikation nicht funktioniert und sie die Internetverbindung prüfen will, ist sie versichert. Der Schutz entfällt aber, wenn sie ein privates Paket entgegennehmen will und dabei auf dem Weg zur Haustür stürzt.

Es sei nicht ganz einfach, eine Grenze zwischen versicherter und nicht versicherter Tätigkeit zu ziehen, gibt die DGUV zu. Das Bundessozialgericht habe dazu bereits mehrfach Entscheidungen fällen müssen. Nicht versichert seien danach etwa der Gang zur Toilette oder der Weg in die Küche. Sie werden als eigenwirtschaftliche Tätigkeit eingestuft.

Die DGUV hat einige Tipps sowohl für Arbeitnehmer als auch Unternehmen für ein sicheres Arbeiten im Homeoffice zusammengetragen.

Arbeiten im Homeoffice mit Kindern

Darüber hinaus bietet die DGUV im Rahmen der Aktion „Das sichere Haus“ denjenigen Tipps und Spielideen für drinnen an, die neben ihrer Arbeit zuhause auch ein Kind oder mehrere Kinder betreuen müssen.

Während in der Kindertagesstätte oder in der Schule die Kinder ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, gilt das im eigenen Heim nicht. Verletzt sich ein Kind, ist nicht die DGUV Ansprechpartnerin, sondern die Krankenversicherung und gegebenenfalls die private Unfallversicherung.

Die Tipps der DGUV für Eltern lauten:

– Möglichst einen festen Zeitraum für die Arbeit einzurichten. Eventuell mit dem Arbeitgeber besprechen, ob die Arbeit am Abend erledigt werden kann, wenn die Kinder im Bett sind.

– Wenn kein eigenes Büro zur Verfügung steht, eindeutige Zeichen vereinbaren, dass jetzt gearbeitet wird, etwas durch eine Barriere durch Klebeband oder Kissen auf dem Fußboden.

– Arbeiten beide Elternteile im Homeoffice, empfiehlt sich eine Absprache über die Arbeitszeiten und die jeweilige Kinderbetreuung.

– Da Stress und Hektik Stürze als häufigste Unfallursache im Homeoffice begünstigen, sollten entsprechende Stolperfallen beseitigt werden. Auch herumliegendes Spielzeug zählt dazu.

– Wird gekocht, sollte die Arbeit zunächst beendet werden. Töpfe auf dem Herd sind eine ernstzunehmende Gefahrenquelle.

– Wichtig sind zudem genügend Pausen mit Dehn- und Streckübungen. Da die Heimarbeitsplätze meist nicht ergonomisch sind und daher eher zu Schulter- und Nackenschmerzen führen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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