- Von Juliana Demski
- 30.03.2020 um 17:27
In ihrem aktuellen Bericht schlägt die Rentenkommission der Regierung neue Wege vor, um die Rente über das Jahr 2025 hinaus zukunftssicher zu machen. Dafür nahmen sich die Experten nicht nur die gesetzliche Rente vor, sondern auch die private und betriebliche – also die „zusätzliche“ – Vorsorge.
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Für die gesetzliche Rente schlug die Kommission unter anderem Haltelinien für das Rentenniveau und einen Beitragssatz für einen Zeitraum von jeweils sieben Jahren vor (wir berichteten). In ihrem Bericht gab sie aber zu verstehen, dass „für die meisten Menschen in Deutschland auch in Zukunft zusätzliche Altersvorsorge erforderlich“ sein wird.
Das Problem:
„Trotz positiver Entwicklungen innerhalb der letzten 20 Jahre ist der aktuelle Zustand bei der zusätzlichen Altersvorsorge insbesondere bei ihrem Verbreitungsgrad nicht zufriedenstellend“, schriebt die Kommission auf ihrer Internetseite – und spricht von „Handlungsbedarf“.
Die Vorschläge der Kommission: „eine Erhöhung und Dynamisierung der Förderung von arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge“ für Geringverdiener sowie „Verbesserungen und Vereinfachungen im Bereich Riester.“
Dazu gehörten auch die Einführung einer Digitalplattform für Riester-Produkte mit geringen Verwaltungskosten und die Schaffung eines Standardvorsorgeprodukts im Sinne eines Produktstandards. „Der Staat sollte sich dabei die Möglichkeit offenhalten, mit öffentlichen Trägern selbst ein entsprechendes Produkt anzubieten“, so die Kommission. Zudem schlage sie eine „konsistentere Ausgestaltung des bislang noch sehr unterschiedlichen steuerlichen Förderungsrahmens in den verschiedenen Bereichen der zusätzlichen Altersvorsorge“ vor.
In Zukunft solle die zusätzliche Altersvorsorge dann möglichst umfassend alle Erwerbstätigen erreichen. „Sollte mit diesen Vorschlägen die Zielsetzung bis 2025 nicht realisiert werden, sollten weitergehende Maßnahmen geprüft werden“, heißt es im Bericht. „Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Bundesregierung Vorschläge entwickeln, über die zeitnah entschieden werden kann.“ Prüfen solle sie dabei auch die Möglichkeit der individuellen Befreiung bei Vorliegen einer gleichwertigen Altersvorsorge.
Kommissionsvorsitzender Karl Schiewerling betont:
„Gerade für die heute junge und die folgenden Generationen bietet eine gut ausgestaltete zusätzliche Altersvorsorge die Chance, flächendeckend einen wichtigen Teil zu einer guten Altersabsicherung beizutragen. Dafür müssen die Weichen möglichst schnell gestellt werden.“
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