Norman Wirth ist Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. © AfW
  • Von Karen Schmidt
  • 22.04.2020 um 12:22
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Was wird die geplante Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler diese kosten? Konkrete Zahlen nannte die Bundesregierung nun auf eine kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hält diese Zahlen aber für viel zu niedrig angesetzt. Hier kommen die Details.

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen konkrete Zahlen geliefert, was die Bafin-Aufsicht für unabhängige Finanzdienstleister kosten würde. Bei 37.000 Erlaubnisträgern sollen danach im Schnitt einmalig 140 Euro und dann jährlich 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht anfallen. Den Zahlen liegt dabei die Annahme zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen.

Die konkrete Höhe sei abhängig von verschiedenen Faktoren. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Die jeweilige individuelle Umlage hängt von der Zahl der Umlagepflichtigen (an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzanlagedienstleister sind nicht selbst umlagepflichtig), der Kostenverteilung zwischen den Gruppen der Umlagepflichtigen und den jeweiligen Bemessungsgrundlagen ab.“

Weiterhin plane die Bafin mit Einnahmen durch die Prüfungen der Beaufsichtigten in Höhe von 13,1 Millionen Euro jährlich.

Bundesregierung geht von zu vielen 34f-Vermittlern aus

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hält die von der Bundesregierung angesetzten Zahlen für viel zu niedrig: „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Laut dem aktuellen Vermittlerbarometer des Verbands erwägt rund die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur Bafin – insbesondere wegen der drohenden Kostenbelastung – ihre Zulassung zurückzugeben. Nicht mit eingeflossen in diese Umfrage sind die über 12.000 gebundenen Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach 34f Gewerbeordnung der DVAG und noch weitere 3.000 an andere große Vertriebsgesellschaften gebundene Finanzanlagenvermittler.

Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften, wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhabern noch 22.000 übrig von denen dann etwa 50 Prozent sich nicht der Bafin-Aufsicht unterwerfen würden. Schlussendlich würden laut AfW nur 11.000 zu beaufsichtigende Erlaubnisinhaber verbleiben. Auf diese müssten die zu erwartenden Kosten von durchschnittlich rund 4.000 pro Jahr umgelegt werden.

Weitere Zahlen, die der Verband angibt:
  • Erlaubniserteilung: 1.590 Euro
  • Erlaubniserteilung für Vertriebsgesellschaften: 2.485 Euro
  • Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis: 740 Euro

„Die Katze ist endgültig aus dem Sack. Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel“, so Wirth. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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