- Von Juliana Demski
- 22.04.2020 um 14:59
R+V unterstützt Unternehmenskunden in der Krise
Die Corona-Krise stellt eine Belastungsprobe für alle Unternehmen dar – deshalb hat die R+V besondere Maßnahmen ergriffen, um zu helfen. Auf der einen Seite verzichtet der Versicherer in der gewerblichen Haftpflicht ab sofort auf die Anzeigepflicht. „Wenn sich die Aufgaben verändern, entstehen neue Gefahren. Deshalb müssen sich Unternehmer normalerweise bei ihrer Haftpflichtversicherung melden“, sagt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V Versicherung. „Wir gewähren unseren Kunden ab sofort und automatisch Versicherungsschutz bis zum 30. September für neu hinzukommende Dienstleistungen und Produkte.“
Darauf sollten Privatkunden bei der Cyber-Versicherung achten
„Corona ist die Stunde der Vermittler“
Ausgenommen sind lediglich Risiken, für die eine Pflichtversicherung erforderlich ist sowie im sensiblen Bereich der Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflege-und Altenheime. Hier muss weiterhin jede Änderung im Einzelfall geprüft werden. Im Zweifelsfall hat Krüger eine Faustregel für die Kunden parat: „Unternehmer, die sich weiterhin im Rahmen ihrer Branche bewegen, können sich auf der sicheren Seite fühlen. Dazu gehört beispielsweise eine Änderungsschneiderin, die jetzt Gesichtsmasken näht.“ Hier gilt es aber, andere Fallstricke zu beachten, weiß der Haftpflicht-Experte: „Schneider sollten unbedingt auf das Wort Schutzmaske oder andere gegebenenfalls geschützte Begriffe verzichten. Das könnte sonst rechtliche Konsequenzen wie Abmahnverfahren nach sich ziehen.“
Auf der anderen Seite hat der Versicherer das Gutschein-Verkaufsportal „VR-Extra Plus“ gestartet, mit dem er unter anderem den regionalen Einzelhandel und die Gastronomie unterstützen möchte. Ab sofort können sich kleine und mittelständische Geschäfte in ganz Deutschland registrieren und dort für ihre Waren und Dienstleistungen Gutscheine anbieten. Möglich macht dies eine gemeinsame Initiative der Volksbanken und Raiffeisenbanken, der DZ Bank und der R+V Versicherung, die auch den Gutschein-Insolvenzschutz mit einer Bürgschaftssumme im hohen zweistelligen Millionenbereich übernimmt.
Signal Iduna schützt den Online-Handel
Aufgrund von Corona setzen derzeit viele regionale Einzelhändler auf Online-Shops. Dabei kann aber einiges schieflaufen – deshalb hat die Signal Iduna ihr neues Produkt „SI-Abmahnschutz“ auf den Markt gebracht. Der Tarif lässt sich komplett online beantragen und abschließen. Im Rahmen des Antragsprozesses wird die Online-Präsenz überprüft. Bei Mängeln, weil etwa eine Widerrufsbelehrung fehlt, erhält der Antragsteller Tipps, diese zu beseitigen oder den Kontakt zu kooperierenden Anwälten, um sich beraten zu lassen.
Der Abmahnschutz ist direkt nach Abschluss aktiv. Erhält der Versicherte eine Abmahnung, leitet er sie einfach an den Versicherer weiter. Dieser prüft zuerst, ob die Abmahnung gerechtfertigt oder unverhältnismäßig ist. Die Versicherungssumme beläuft sich auf 100.000 Euro – ohne Selbstbeteiligung. Das umfasst unter anderem den Ersatz von Gerichts- und Anwaltskosten sowie der außergerichtlichen Mahnkosten, aber auch von Schadenersatzforderungen Dritter. Der Schutz umfasst darüber hinaus zum Beispiel auch Blog-Veröffentlichungen in Zusammenhang mit den eigenen Produkten und Dienstleistungen. Händler, die über externe Plattformen wie Amazon, Ebay oder Rakuten handeln, können ihren SI-Abmahnschutz zudem optional erweitern.
BGV bietet kostenlosen Unfallschutz für Kinder
Da wegen der angeordneten Schulschließungen für die Schüler der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht leistet, kann ab sofort jeder Kunde der Badischen Versicherungen (BGV) seine Kinder, die von Kita- oder Schulschließungen betroffen sind, bis zum 31. Mai 2020 kostenlos unfallversichern lassen. Dafür genügt ein BGV-Versicherungsvertrag – egal aus welcher Sparte. Den Antrag können Eltern online und jederzeit stellen. Im Falle einer Invalidität bietet der kostenlose Kinder-Unfallschutz des BGV eine Absicherung in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Zusätzlich gibt es ein „Corona-Gipsgeld“ über 50 Euro, wenn eine Fraktur durch einen Arzt mit einem Gips versorgt werden muss.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren