- Von Lorenz Klein
- 23.04.2020 um 13:29
Insgesamt 49 Rechtsschutzversicherungen nahm „Finanztest“ in der aktuellen Ausgabe (5/2020) unter die Lupe. Dabei galt die Prämisse, dass alle Versicherungspakete auf die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr zugeschnitten sind.
Demnach erzielte nicht ganz die Hälfte der Angebote das Qualitätsurteil „gut“ – genau 20 an der Zahl. Für ein „sehr gut“ hat es bei keinem Tarif gereicht.
Bei einem Streitwert ab 1.840 Euro ziehen Deutsche vors Gericht
Der beste Rechtsschutz in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV), jeweils mit der Note 1,9 prämiert, kommt von den Versicherern Allianz (PBV Best), Condor sowie der Condor-Mutter R+V (PBV Comfort).
Als Musterkunde wurde eine Familie mit zwei Kindern herangezogen. Der Versicherungsnehmer ist Angestellter und 40 Jahre alt. Entsprechend erklären die Autoren, dass es sich bei den Tarifen um Familientarife handelt. Kinder und Partner sind also mitversichert. Weiter sei darauf zu achten, dass ein nichtehelicher Partner im Versicherungsschein steht. Darüber hinaus gelte, dass sich auch Singles an den Testnoten orientieren könnten, heißt es im Bericht. Sie zahlten oft etwas weniger Beitrag.
Große Preisunterschiede
Eine wichtige Erkenntnis aus Sicht der Tester ist, dass die Preisunterschiede zwischen den Tarifen besonders groß ausfielen. So koste der PBV Best der Allianz mit einem Jahresbeitrag von je nach Wohnort 501 bis 579 Euro etwa doppelt so viel wie der günstigste gute Tarif im Test – der Optimal-Tarif der WGV (Note 2,3), den „Finanztest“ mit 257 Euro angibt. Ein Preisvergleich lohne sich also, schlussfolgern die Autoren.
Was bei der Lektüre irritiert
Etwas irritierend ist allerdings, dass man unter den 23 Versicherern, die im Test auftauchen, den ein oder anderen bekannten Namen vergeblich sucht. Nicht untersucht wurden etwa die Auxilia oder auch die Concordia. Warum dem so ist, wird nicht näher erklärt. Es heißt nur, dass für den Test lediglich Angebote berücksichtigt wurden, die einen Mindestschutz gewährleisten. Welche Kriterien zur Bemessung des Mindestschutzes gegeben sein mussten, erläutern die Tester auf der dazugehörigen Website.
Eine weitaus größere Ratlosigkeit stellt sich ein, nachdem man den Beitrag „Wer gefällt den Anwälten?“ studiert hat, der direkt auf den Test folgt. Dort heißt es: „Anwälte beurteilen einen Anbieter überwiegend negativ, der in unserem Test den günstigsten guten Tarif anbietet: die WGV.“ Bei diesem Versicherer beklagten Rechtsanwälte überproportional oft eine Ablehnung der Deckung, berichtet „Finanztest“ und betont: „Auch unsere Leserinnen und Leser berichten davon.“ In einer dazugehörigen Grafik, die sich auf eine „Finanztest“-Umfrage unter Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins stützt, bildet die WGV dann auch das Schlusslicht.
Offenbarungseid der Tester
Und dieser ohnehin schon bemerkenswerten Information folgt doch tatsächlich diese Aussage: „Ob die Beschwerden der Anwälte gerechtfertigt sind oder die Ablehnungen korrekt sind, wissen wir nicht. Versicherten raten wir bei Zweifeln an der Ablehnung, den Versicherungsombudsmann einzuschalten. Der kann Versicherer zur Kostenübernahme verpflichten.“
Zusammengefasst: Ein Versicherer mit einem, sagen wir, angekratzten Ruf bei Anwälten erhält eine gute Tarif-Bewertung, ohne dass die „Finanztest“-Redaktion die Vorwürfe der Anwälte entkräften kann beziehungsweise der Sache mal auf den Grund geht.
Zur Testmethodik heißt es lediglich, dass sich die Gesamtnote der Tarife zu 90 Prozent auf die Versicherungsbedingungen stützt und zu zehn Prozent auf deren Verständlichkeit. Doch wie viel Aussagekraft haben diese Gewichtungen, wenn es am Ende bei der Regulierung heftig knirscht?
Aber vielleicht berücksichtigen die Autoren ja dann beim nächsten Mal in ihrem Testschema, wie es um den Leumund der Versicherer unter Anwälten – wahlweise Versicherungsvermittlern – bestellt ist.
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