- Von Lorenz Klein
- 07.05.2020 um 16:45
Vergangene Woche berichtete Pfefferminzia, dass der Versicherer Signal Iduna in Bezug auf die Betriebsschließungsversicherung erwartet, dass es zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten in Deutschland kommen werde – und leitete dies aus der hohen Anzahl an Leistungsanträgen ab, die hierzulande bei den Versicherern eingingen.
Natürlich beschäftigt die Debatte auch Konzernchef Ulrich Leitermann – und der hat sich nun in einem Interview mit der „Deutschen Handwerkszeitung“ zu diesem emotional aufgeladenen Thema geäußert. Im Gespräch versicherte Leitermann, dass sich die Signal Iduna „in so einer Phase nicht aufs Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen zurückziehen“ wolle – geschweige denn, „einen Rechtsstreit mit dem Kunden vom Zaun brechen“.
Promi-Gastronom schimpft in „Bild“-Video über Versicherer
Signal Iduna erwartet „zahlreiche Rechtsstreitigkeiten“
Jurist zweifelt an vermeintlicher Klarheit für „bayerische Lösung“
Zugleich betonte der Manager, dass es unterschiedliche Versicherungsbedingungen zur Betriebsschließungsversicherung gebe. Die Police sei nicht für einen Pandemiefall gedacht, so Leitermann, sondern eher für Ereignisse wie etwa einen Salmonellen- oder Norovirenbefall. „Also zum Beispiel für Betriebe des Lebensmittelhandwerks, Hotel- und Gastronomiebetriebe oder Krankenhäuser, die ein Problem damit haben und deren Betrieb nach Einzelverfügung für eine relativ kurze Zeit geschlossen und nach der Reinigung wieder geöffnet wird“, führte Leitermann aus und sagte auch das: „Nun haben wir aber diese Situation. Wir schauen uns jeden Einzelfall gründlich an, das kann ich versprechen.“
Solch ein Einzelfall ist zum Beispiel Thomas Klewer, Gastronom aus Moers, wie ihn die „Bild“-Zeitung vergangene Woche in einem Video-Interview vorstellte (ab Minute 8:00). Klewer folgte der Einladung des „Bild“-Reporters Frank Ochse, der als „Sparfochs“ eine Service-Sendung auf Deutschlands größtem Medienportal moderiert – zu Gast war auch der TV-Koch Alexander Herrmann, der sich bitterlich über „die bösen Versicherungen“ beschwerte (wir berichteten).
„Beim wem sind Sie versichert und wie reden die sich raus?“
Doch zuvor war Klewer dran. Er sollte nun also schildern, wie es ihm mit seinem geschlossenen Betrieb in der Corona-Krise so ergeht. Er habe lediglich Reserven für maximal zwei Wochen teilte der Wirt dem entsetzten „Bild“-Mann mit. „Beim wem sind Sie versichert und wie reden die sich raus?“, kommt Ochse direkt, aber nicht eben sehr objektiv zur Sache.
„Wir sind bei der Signal Iduna und haben damals auch darauf geachtet und uns auch beraten lassen, dass dieses mit Infektionsschutz und Seuche alles mit drin ist – und jetzt kommt natürlich die große Überraschung…“, teilt Klewer grammatikalisch etwas holprig mit.
Mit „Überraschung“ meint Klewer, dass ihm die Signal Iduna keinen Versicherungsschutz gewähren wolle, da es sich in seinem Fall „um eine flächendecke Schließung handelt“, wie der Wirt sagt. „Das heißt, wenn wir jetzt einen Corona-Fall in unserer Firma gehabt hätten, würden wir eventuell reinfallen, so fallen wir aber raus.“ Allgemeinverfügung versus Einzelverfügung also.
Leitermann betont die Versicherungsehre
Zurück zu Ulrich Leitermann. Der wurde von der „Handwerkszeitung“ danach gefragt, dass einige Unternehmer klagten, „dass ihre Versicherer sich kleinkariert angestellt und nicht gezahlt hätten…“. Die eindeutige Antwort des Interviewten: „Die Betriebe, die sich da beklagen, können nicht bei Signal Iduna versichert sein. Wir wurden von Handwerkern und Kaufleuten gegründet nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Es steckt sozusagen in unseren Genen, in schwierigen Situationen als Partner zur Verfügung zu stehen. Wir können uns in so einer Phase nicht aufs Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen zurückziehen.“
Der Fall von Thomas Klewer zeigt nun zumindest, dass es am Ende immer auf die Versicherungsbedingungen ankommt. Fraglich bleibt aber, ob diese Bedingungen ausreichend verständlich formuliert und auch erklärt worden sind, so dass sie ein Gericht nicht trotzdem als „Kleingedrucktes“ wertet, selbst dann, wenn sie zum Beispiel in Schriftgröße 18 abgefasst wurden – oder ob der Kunde das alles vielleicht gar nicht so genau wissen wollte und ihm deshalb der Vorwurf zu machen ist, „sehenden Auges“ ins Risiko gegangen zu sein.
Diese jeweils unterschiedliche rechtliche Auslegung gilt es nun im Einzelfall und gegebenenfalls vor Gericht nachzuprüfen – das betrifft aber nicht allein die Signal Iduna, sondern die gesamte Branche.
Versicherer nimmt Stellung
Die Signal Iduna, die sich in puncto Allgemeinverfügungen an der Logik der sogenannten bayerischen Lösung orientiert, teilte Pfefferminzia zu diesem Fall am 9. Mai schriftlich mit:
„Kunden mit einer Betriebsschließungsversicherung erhalten grundsätzlich ein Angebot von der Signal Iduna, wenn der Betrieb geschlossen wurde. So auch in dem dargestellten Fall. Auch sind wir gerade dabei, den Vorgang zu prüfen – also die konkrete Deckung in diesem Einzelfall.“
Tatsächlich kam Klewer im weiteren Verlauf der „Bild“-Sendung auf das Angebot des Versicherers zu sprechen. „Wir haben’s abgeschlagen, wir nehmen es nicht an“, sagte der Gastronom, der sich einen Rechtsanwalt genommen hat. Der Schaden belaufe sich auf knapp 20.000 Euro, so Klewer, „und bieten wollten sie uns 4.700 Euro“. Dieser Fall dürfte also, wie so viele andere auch, spannend bleiben.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren