Berufsverkehr: Für einige Verkehrsvergehen werden nun höhere Strafen fällig. © Pixabay
  • Von Hannah Dudeck
  • 08.05.2020 um 17:04
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Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind kürzlich neue Regeln in Kraft getreten. Klar ist: Nach zu schnellem Fahren ist der „Lappen“ nun deutlich früher in Gefahr, eingezogen zu werden. Was müssen Verkehrsteilnehmer konkret beachten? Ein Überblick.

Neue Rechte für Fahrradfahrer und höhere Strafen für Temposünder: Die neue Straßenverkehrsordnung gilt seit wenigen Tagen. Demnach drohen Autofahrern, die zu schnell fahren deutlich früher Fahrverbote, wie die Verkehrsexperten des Versicherers Ergo warnen.

Bei Temposünden muss der Fahrer innerorts nun bereits ab einer Überschreitung von 21 Stundenkilometern seinen Führerschein für einen Monat abgeben, außerorts ab 26 Stundenkilometern. Zuvor lag die Grenze bei 31 beziehungsweise 41 Stundenkilometern.

Wer sich durch Apps vor Blitzern warnen lassen möchte, bisher eine juristische Grauzone, darf das nun nicht mehr: Blitzer-Apps auf Smartphones sowie Radarwarner sind verboten. 75 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg drohen beim Verstoß.

Härtere Strafen gibt es auch für das Durchfahren einer Rettungsgasse. Die Geldbuße liegt in diesem Fall künftig bei mindestens 240 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert ebenfalls zwei Punkte.

Nur mal schnell in zweiter Reihe halten: Das kostet nach der neuen Regelung nun 55 Euro. Ebenso teuer wird das Parken auf Geh- und Radwegen und das Halten auf Schutzstreifen. Werden dabei zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindert, steigt das Bußgeld auf 70 Euro und hinzu kommt dann auch ein Punkt in Flensburg.

Für Carsharing-Fahrzeuge professioneller Anbieter sieht die Neuregelung eigene Parkplätze vor. Die Autos erhalten einen speziellen Ausweis, der hinter der Windschutzscheibe liegen muss.

Regeln sollen Radfahrern mehr Schutz bieten

Mit den neuen Regeln sollen zudem Fahrradfahrer besser geschützt werden. Autos müssen beim Überholen von Radlern künftig innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern halten, außerorts sind es 2 Meter. Auch ein Überholverbot von Zweirädern kann in engen Straßen nun aufgestellt werden.

Ein neues Grünpfeil-Schild soll Radfahrern ermöglichen, auch bei einer roten Ampel rechts abzubiegen. Außerdem können Kommunen Fahrradzonen einrichten, in denen Autos nicht erlaubt sind. Lastenfahrräder sollen eigene Parkflächen und Ladezonen erhalten.

Auch an Kreuzungen sollen neue Regeln für mehr Schutz sorgen. Autos müssen beim Parken an Straßen mit Radwegen künftig mehr Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen halten. Waren es künftig 5 Meter, sollen nun 8 Meter Mindestabstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden.

LKW über 3,5 Tonnen dürfen zudem innerorts auf Straßen mit Rad- und Fußgängerverkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig sowie ein Punkt in Flensburg.

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Hannah Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

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