- Von Lorenz Klein
- 11.05.2020 um 18:19
Viele Betriebe versuchen derzeit, von ihren Versicherern eine finanzielle Entschädigung für die Belastungen durch die Corona-Krise zu erhalten. Wie weitreichend der Deckungsschutz bei behördlich veranlasster Betriebsschließungen gehe, darüber gibt es vielerorts Streit. Nun hat sich auch die Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) zu dem Thema positioniert, das beispielweise auch in Großbritannien kontrovers diskutiert wird.
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Wie die Bafin plädiert auch die IAIS für einen um Ausgleich der Interessen bemühten Kurs (wir berichten). So betont die Vereinigung in einer Pressemitteilung einerseits „die Bedeutung der Versicherungswirtschaft in unsicheren Zeiten“, wie die Bafin aus dem in englisch abgefassten Schreiben zitiert. Zugleich plädiert sie aber dafür, „genau zwischen versicherten und nicht versicherten Schäden zu unterscheiden“.
Wenn ein Versicherungsvertrag das Pandemierisiko decke, sei es demnach wichtig, dass der Versicherer diese Forderungen „unverzüglich und effizient auszahle“, heißt es. So würden eine effiziente Schadensabwicklung und klare Kommunikation mit den Versicherungsnehmern das Vertrauen in den Versicherungssektor stärken und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung leisten, wie die IAIS hofft.
„Vertrauen stärken“ oder geht es doch eher um Image-Rettung?
Nun ist „Vertrauen stärken“ ein immens hoher Anspruch in einer Zeit, in der viele Versicherer wohl eher damit zu kämpfen haben, den Imageschaden so klein wie möglich zu halten. Ein Satire-Video über das Agieren der Branche beim Thema Betriebsschließungen, das sich derzeit viral im Netz verbreitet, ist hierfür nur das jüngste Beispiel (wir berichteten).
Die Macher des Videos sowie ihre Unterstützer dürften womöglich auch von der folgenden Text-Passage in der IAIS-Mitteilung irgendwie mitgemeint sein. So warnt die Vereinigung „vor Initiativen, die darauf abzielen, Versicherer zu verpflichten, Corona-bedingte Verluste – etwa aufgrund von Betriebsschließungen – auch in Fällen zu decken, in denen sie vertraglich ausgeschlossen sind“. Eine solche Verpflichtung beeinträchtige die Solvabilität der Unternehmen und untergrabe ihre Fähigkeit, Versicherungsschutz in anderen Fällen zu gewähren.
„Damit bestätigt die IAIS die Erwartungshaltung der Bafin“, so das Fazit der deutschen Finanzaufsicht. „Es gibt eindeutig klare Fälle, die gedeckt sind, und eindeutig ungerechtfertigte Schadenmeldungen, die man nicht zu Lasten des Kollektivs decken kann“, wird Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund zitiert. „Bei der Vielzahl unklarer Fälle wäre es wünschenswert, wenn beide Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung kämen.“
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