Zentrale der deutschen Thomas Cook in Oberursel: Die Versicherungssumme reichte nach der Insolvenz nicht aus, um alle Forderungen zu begleichen. © picture alliance/Jan Eifert
  • Von Hannah Dudeck
  • 12.06.2020 um 12:03
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Die Bundesregierung hat eine Neuregelung der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter auf den Weg gebracht. Dass der Staat – wie nach dem Thomas-Cook-Aus – einspringt, soll damit nicht mehr vorkommen.

Reisende sollen künftig besser vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden. Einem entsprechenden Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums hat das Kabinett Medienberichten zufolge nun zugestimmt. Wichtigste Neuregelung: Die Absicherung aller Risiken soll künftig über einen Fonds erfolgen, in den die Reiseveranstalter einzahlen. Bei der Beitragsberechnung werden Bonität und individuelles Risiko der Unternehmen berücksichtigt, heißt es in dem Papier. Reiseveranstalter, die nicht über den Fonds abgesichert sind, sollen dann keine Pauschalreisen mehr anbieten können.

Im Insolvenzfall sieht die Neuregelung vor, dass zunächst eine bonitätsabhängige Sicherheit, die jeder Reiseveranstalter stellen muss, verwertet wird. Im zweiten Schritt sollen Mittel aus dem gemeinsamen Fonds fließen. Ein dritter Baustein können laut Papier Rückdeckungsversicherungen oder Kreditzusagen sein.

Bislang können Reiseanbieter ihre Haftung pro Geschäftsjahr auf 110 Millionen Euro begrenzen. Das führe zu Rechtsunsicherheit und damit bestehe die Gefahr, dass Reisende nicht richtlinienkonform entschädigt werden, heißt es in dem Papier. Die Haftungsbeschränkung soll für Versicherer und Veranstalter daher gänzlich entfallen. „Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt“, so Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA). Nachdem das Kabinett die Eckpunkte verabschiedet hat, muss das Justizministerium nun einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Verbraucherschützer begrüßen Vorschlag

Zustimmung kommt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die geplanten Punkte seien ein richtiger Schritt, sagte Vorstand Klaus Müller. „Einen zweiten Staatshaftungsfall wie bei der Insolvenz von Thomas Cook darf es nicht mehr geben.“ Wichtig sei, dass die Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro gestrichen werde und der Fonds mindestens 20 Prozent des Vorjahresumsatzes eines Reiseveranstalters absichere.

Corona-bedingt drohten in der Reisebranche viele Insolvenzen, so Müller weiter. „Um das Vertrauen in die Pauschalreise wiederherzustellen und den Fonds schnellstmöglich einzurichten, sollte das neue Gesetz noch im Sommer in Kraft treten.“

Mit der Neuregelung will die Bundesregierung Lehren aus der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im vergangenen Jahr ziehen. Aufgrund der auf 110 Millionen Euro gedeckelten Versicherungssumme erhielten Kunden in Deutschland von der Zurich-Versicherung nur einen Teil des Geldes zurück. Den Rest will die Bundesregierung übernehmen. Kunden können ihre Ansprüche online geltend machen. Ein entsprechendes Portal wurde Anfang Mai freigeschaltet.

autorAutorin
Hannah

Hannah Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content