- Von René Weihrauch
- 15.06.2020 um 08:39
Martin K. (59) wird jenen Dezembertag nie vergessen: Nach der Arbeit spürte er plötzlich unerträgliche Schmerzen in der Brust. Seine Frau alarmierte den Notarzt. Im Krankhaus dann die Diagnose: Herzinfarkt. Zwei Operationen retteten das Leben des Versicherungsmaklers. Doch danach musste er auf Anraten der Ärzte beruflich erst einmal kürzer treten. Sein Glück: Wie er es seinen Kunden immer empfohlen hatte, war auch er über den Krankheits-Schutzbrief von Zurich finanziell abgesichert. „So konnte ich sagen: Okay, ich arbeite weniger – und war in der Lage, die Zeit zu nutzen, um wieder ganz gesund zu werden“, erzählt er heute.
Einen Schutzbrief kennen die meisten Kunden nur fürs Auto. Der „Eagle Star“-Krankheits-Schutzbrief schafft Sicherheit für die finanziellen Folgen einer der 68 versicherten Erkrankungen. Die vereinbarte Summe ist schnell und unkompliziert auf dem Konto des Kunden. Das Besondere daran: Anders als bei anderen Anbietern sind sowohl der bei Versicherungsbeginn vereinbarte Beitrag als auch die Versicherungssumme bis zum Ende der Laufzeit garantiert. Es gibt weder eine Vertragsüberprüfung noch eine Beitragsanpassung. Auf eigenen Wunsch kann der Kunde den Versicherungsschutz an bis zu 14 neue Lebensphasen anpassen.
Der „Eagle Star“-Schutzbrief bietet sich somit für viele Zielgruppen an, vor allem für:
- Singles, die sich selbst gegen Krankheitsrisiken absichern möchten
- Paare, Lebensgemeinschaften und Familien, die eine Hinterbliebenenabsicherung wünschen
- Kunden, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder wollen
- Unternehmer, deren Erkrankung den Betrieb in finanzielle Nöte bringen würde
Leibliche und adoptierte Kinder sind kostenfrei mitversichert. Optional können auch Erwerbsunfähigkeitsschutz, Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder eine Verlängerungsoption eingeschlossen werden.
Die Versicherungsleistung ist einkommensteuerfrei und kann nach Belieben verwendet werden, zum Beispiel für die Bezahlung einer Pflegekraft oder einer Haushaltshilfe, für Umbauten im Haus oder in der Wohnung, spezielle oder alternative medizinische Behandlung, die Anschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs – und natürlich zur Deckung eines möglichen Verdienstausfalls.
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