- Von Manila Klafack
- 12.06.2020 um 17:20
Sobald sich Jung-Unternehmer mit dem Thema der Selbstständigkeit befassen, stoßen sie früher oder später auf die Frage, in welcher Rechtsform sie ihren Betrieb eigentlich führen wollen. Soll es eine Personengesellschaft sein oder eine Kapitalgesellschaft? Wollen sie als Einzelunternehmer arbeiten oder sich mit einem oder mehreren Partnern zusammentun?
Und wie sind ihre Vorstellungen und Möglichkeiten bezüglich des Aufwands für Buchführung und Steuerangelegenheiten? Ja, und wie hoch ist eigentlich das Startkapital?
All diese Fragen sind wichtig, denn auch Steuer- und Buchführungspflichten unterscheiden sich je nach Rechtsform – ebenso wie die Frage der Haftung. Also etwa, ob Gründer für Schulden des Unternehmens auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften oder nicht.
Je nachdem, wie die Entscheidung am Ende ausfällt, benötigen sie mehr oder weniger Kapital. Allerdings: Bei Personengesellschaften muss nicht zwingend ein Gründungskapital vorhanden sein. Bei den Kapitalgesellschaften dagegen ist dieses sogenannte Stamm- oder Grundkapital zur Haftungsbegrenzung vorgeschrieben.
Der Einzelunternehmer
Hier benötigt der Gründer, der als natürliche Person tätig wird, kein Startkapital. Er hat die Wahl zwischen Kleingewerbetreibender und Kaufmann e.K. Das Unternehmen gehört ihm zu 100 Prozent und seine Tätigkeit muss er lediglich beim Gewerbeamt anmelden. Bei der Haftung gegenüber den Gläubigern wird immer das Betriebs- sowie das Privatvermögen herangezogen.
Die Kapitalgesellschaften: GmbH und AG
Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind im gewerblichen Bereich wohl die bekanntesten und meist verwendeten Formen. Das Grundkapital beträgt bei der AG 50.000 Euro. Bei der GmbH müssen mindestens 25.000 Euro vorhanden sein. Zum Zeitpunkt der Gründung genügt allerdings zunächst die Hälfte.
Vor einigen Jahren wurde das GmbH-Recht modernisiert. Im Zuge dessen schuf der Gesetzgeber die Voraussetzung, auch mit einem Euro eine GmbH zu gründen. Dabei handelt es sich um die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt. Die finanzielle Hürde zur GmbH-Gründung wurde auf diese Weise herabgesetzt.
Die Personengesellschaften: GbR, OHG und KG
Neben den Kapitalgesellschaften gründen viele ihr Unternehmen als Personengesellschaften. Gesellschaftsformen sind insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG).
Eine Besonderheit unter den Gesellschaftsformen stellt die eingetragene Genossenschaft (eG) dar. Sie ist weder Kapital- noch Personengesellschaft. Hier finden sich die Mitglieder als Unternehmer zusammen und wollen gemeinschaftlich sowie solidarisch das Geschäft führen.
Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen werden als Einzelunternehmung geführt. Laut Statistischem Bundesamt sind von den rund 3,5 Millionen Unternehmen hierzulande 2,15 Millionen als Einzelunternehmer aktiv. Bei 0,74 Millionen Unternehmen wählten die Besitzer die Form der Kapitalgesellschaft und knapp die Hälfte davon, nämlich 0,4 Millionen, entschieden sich für Personengesellschaften.
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Freiberufler gelten als Einzelunternehmer
Wer einen sogenannten Katalogberuf ausübt, kann sich als Freiberufler selbstständig machen. Da das keine Rechtsform ist, zählen Freiberufler zu den Einzelunternehmern. Die Besonderheit gegenüber den anderen Rechtsformen besteht darin, dass sie ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anzeigen müssen. Die Anmeldung eines Gewerbes ist nicht notwendig und sie sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Zudem sind die Buchführungspflichten für Freiberufler in der Regel weniger umfangreich.
Diese Rehtsformen gibt es:
Einzelunternehmer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH-Variante: Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
Ein-Personen-GmbH
GmbH & Co. KG
Aktiengesellschaft (AG)
Eingetragene Genossenschaft (eG)
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