- Von Manila Klafack
- 16.06.2020 um 10:41
Für den 19. Juni steht ab 14 Uhr in der 167. Sitzung des Bundestags die zweite und dritte Beratung zur geplanten Aufsichtsübertragung von den Industrie- und Handelskammern (IHKen) zur Bafin für Finanzanlagenvermittler (34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (34h GewO) an. Eine finale Abstimmung wird es aber wohl nicht geben.

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete, Carsten Brodesser, gab gegenüber dem Kapitalanlagemagazin „Das Investment“ an, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion „weiterhin viele ungeklärte Details“ sehe. Die Unionsparteien würden daher eine endgültige Entscheidung vertagen wollen.
Sowohl Bundesrat als auch FDP haben ebenfalls bereits Bedenken an einem Wechsel der Aufsicht von den Industrie- und Handelskammern hin zur Bafin geäußert. Insbesondere die zu erwarteten höheren Kosten (wir berichteten) würden ein Hemmnis darstellen. Der Bundesrat bitte die Bundesregierung daher, „den tatsächlichen Personalbedarf und die jährlichen Kosten, die durch die Bafin-Aufsicht für die Wirtschaft tatsächlich entstehen werden, erneut zu prüfen.“
Die Bundesregierung unter Federführung der SPD hatte den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ab Januar 2021, so der Plan, soll die Bafin die Aufsicht übernehmen. Zuletzt bildete das Thema auch Diskussionsgrundlage des Finanzausschusses im Bundestag (wir berichteten). Ein verbesserter Verbraucherschutz wurde hier als Argument für diesen Aufsichtswechseln angeführt. Die höheren Kosten, die auf die Berater und Vermittler umgelegt werden würden, und daher Existenzen bedrohen würden, standen dagegen.

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