Alexander Gunkel ist Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung. © DRV
  • Von Karen Schmidt
  • 26.06.2020 um 15:30
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Wegen der Corona-Pandemie ist die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung schneller zurückgegangen als erwartet. Rentner im Westen werden sich im kommenden Jahr wohl nicht über eine Rentenerhöhung freuen können.

Die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung ist wegen der Corona-Pandemie schneller abgeschmolzen als vorausberechnet. Trotzdem sieht Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Behörde, keinen Anlass zur Sorge: „Ich bin sehr optimistisch, dass wir auch die aktuelle Krise gut überstehen werden – nicht zuletzt wegen der hohen Rücklagen, die in den letzten Jahren aufgebaut wurden.“

Der Beitragssatz bleibe 2021 voraussichtlich konstant bei 18,6 Prozent. Die Beitragseinnahmen hätten nach einem Rückgang im März und April 2020 im Mai wieder leicht zugelegt. Das, so Gunkel, sei auch auf Nachzahlungen von zuvor gestundeten Beiträgen zurückzuführen. „Insofern lässt sich aus den Mai-Zahlen auch nicht schlussfolgern, dass von nun an die Beiträge wieder im Vorjahresvergleich steigen“, sagt er.

Die starke Zunahme der Kurzarbeit infolge der Pandemie wirke sich nach Gunkels Worten nur gedämpft auf die Rentenversicherung aus, denn bei Kurzarbeit würden mindestens Beiträge in Höhe von 80 Prozent des bisherigen Entgelts gezahlt. Auch die gestiegene Arbeitslosigkeit wirke sich nur begrenzt aus, weil die Bundesagentur für Arbeit Rentenversicherungsbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld I zahle.

2021 wohl keine Rentenerhöhung im Westen

Gunkel wies aber auch darauf hin, dass die Renten im Westen im kommenden Jahr nach dem aktuellen Datenstand voraussichtlich nicht erneut steigen werden. Der aktuelle Rentenwert im Osten indes werde durch die sogenannte Angleichungstreppe um mindestens um 0,7 Prozent zulegen.

Bei der Prognose der weiteren Finanzentwicklung spricht sich Gunkel dafür aus, auch die Auswirkungen der geplanten Grundrente zu berücksichtigen. Die Mehrausgaben für die geplante Leistung betragen dem Kabinettsentwurf zufolge für das erste Jahr 1,3 Milliarden Euro und sollen durch eine Anhebung des Bundeszuschusses kompensiert werden. Für die zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten, die bei der Umsetzung der Neuregelung entstehen, müsste die Rentenversicherung nach den bisherigen Plänen dagegen selbst aufkommen. Diese würden auf rund 0,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr und rund 0,2 Milliarden Euro für die Folgejahre geschätzt.

„Die Deutsche Rentenversicherung Bund fordert daher statt einer pauschalen Erhöhung des Bundeszuschusses eine 1:1-Kostenerstattung, die auch die Mehrausgaben in der Verwaltung einschließt“, so Gunkel. Nur dann sei die zugesagte vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente gewährleistet und sichergestellt, dass nicht die Beitragszahler einspringen müssten, wenn die Grundrente teurer werde als erwartet.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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