- Von Juliana Demski
- 29.06.2020 um 12:12
Gewitter, Stürme und Starkregen können schwere Schäden an Häusern und Hausrat verursachen. Viele Menschen in Deutschland wiegen sich mit ihrer Hausrat- und Wohngebäudepolice in Sicherheit. Aber: „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, erklärt Patrick Prüss von der Gothaer Versicherung.
Inventar in Kellern ist meist nicht ausreichend geschützt
So steht es um die Wohngebäudeversicherung
Wie Überschwemmungen durch Starkregen versichert sind
Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Wohngebäudeversicherung zahlt unter anderem für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks. In der Hausratversicherung kommt sie zusätzlich für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – und ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert. Ziehen Naturgewalten wie Hagel oder durch Wind umgestürzte Bäume außerdem das Auto in Mitleidenschaft, springt die Kfz-Teilkaskoversicherung ein.
So verhalten sich Versicherte im Schadenfall richtig:
- Als allererstes gilt: Den Schaden sofort dem Versicherer melden! Eine kurze Mitteilung reicht meist aus. Für eine detaillierte Schadenaufstellung ist später noch Zeit.
- Sobald sich der Versicherte einen Überblick über die Lage verschafft hat, sollte er versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Beispiel: beschädigte Dachplatten mit einer Plane abdecken, damit nicht noch mehr Wasser eindringen kann.
- Als nächstes sollte der Versicherte alle Schäden genauestens dokumentieren. Am besten eignen sich hierzu Fotos und Videos.
- Für alle nachfolgenden Reparaturen braucht der Versicherungskunde stets die Zusage des Versicherers. Ansonsten kann es passieren, dass er auf den Kosten sitzenbleibt.
- Zu guter Letzt sollte der Versicherte alle Quittungen von Reparaturarbeiten säuberlich wegheften und aufbewahren – diese können vor allem für die Steuererklärung noch nützlich werden.
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