Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer des infinma Instituts für Finanz-Markt-Analyse © Privat
  • Von Oliver Lepold
  • 03.07.2020 um 16:04
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Bei der Illustration der Ablaufleistung von Altersvorsorgeverträgen setzt sich immer mehr die Bruttomethode durch. Welche Vorteile diese bietet und was von einer gesetzlichen Vorgabe für eine Illustrationsmethode zu halten ist, erklärt Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter des infinma Instituts für Finanz-Markt-Analyse.

Pfefferminzia: Welchen Vorteil hat es, Kunden mögliche Ablaufleistungen von Altersvorsorge-Produkten mithilfe der Bruttoillustration zu veranschaulichen?

Jörg Schulz: Die Bruttomethode ist vor allem transparenter bezüglich der Darstellung der Kosten im Produkt. Sowohl Versicherungs- als auch Fondskosten und mögliche Rückvergütungen des Fondsanbieters, die sogenannten Kickbacks, werden berücksichtigt; in der Nettovariante dagegen nur Versicherungskosten und Kickbacks. Auf diese Weise lässt sich in der Bruttoillustration beispielsweise auch die Gesamtrendite des Versicherungsprodukts – nach Kosten – besser darstellen.

Wie verbreitet ist die Bruttoillustration in der Branche?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass vor allem Maklerversicherer zunehmend dazu übergegangen sind, die Bruttomethode zu verwenden. Schätzungsweise zwei Drittel der Anbieter dürften mittlerweile die Bruttorechnung verwenden.

Wie unterscheiden sich die Ablaufleistungen je nach Methode? Haben Sie hier plakative Beispiele?

Bei sonst gleichen Voraussetzungen führt die Bruttorechnung zu niedrigeren Ablaufleistungen. Bei einer angenommenen Wertentwicklung des Fonds von 6 Prozent und Fondsverwaltungskosten von 2 Prozent – die Kickbacks lassen wir mal außen vor – wird in der Nettovariante eine Fondsperformance von 6 Prozent ausgewiesen. In der Bruttovariante gehen von den 6 Prozent noch die Kosten in Höhe von 2 Prozent ab, es bleiben also 4 Prozent übrig. Um schlussendlich auch auf eine Fondsperformance von 6 Prozent zu kommen, müsste der Fondsmanager also deutlich mehr erwirtschaften. Der Unterschied wird auch sehr deutlich, wenn man einen aktiv gemanagten Aktienfonds mit einem Indexfonds vergleicht. Hat der Aktienfonds beispielsweise eine Kostenbelastung von 2 Prozent, müsste seine Wertentwicklung in dem oben genannten Beispiel 8 Prozent betragen, um auf die Rendite von 6 Prozent nach Kosten zu kommen. Bei einem ETF mit einer Kostenbelastung von 0,3 Prozent, wären es hingegen nur 6,3 Prozent.

Inwieweit können Versicherer bei Anwendung dieser Illustrationsmethode(n) noch tricksen oder schönen?

Möglichkeiten zu tricksen gibt es eigentlich (fast) immer. So können Versicherer zum Beispiel mit durchschnittlichen Kickbacks rechnen und nicht mit fondsindividuellen Rückvergütungen. Oder bei der Besparung mehrerer Fonds wird eine durchschnittliche Kostenbelastung verwendet. In der Realität hängt aber die Kostenbelastung dann auch von der Performance der Fonds und damit der Gewichtung der verschiedenen Fonds untereinander ab.

Der Versicherungsverband GDV empfiehlt die Methode, bei der die Bruttowertentwicklung für das Sicherungs- und das Fondsvermögen zusammen hochgerechnet wird. Anders als bei der Methode der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) werden hier auch Kickbacks mitberücksichtigt. Was spricht für diese Methode?

Die Berücksichtigung von Kickbacks ergibt natürlich dann Sinn, wenn der Versicherer diese auch tatsächlich an die Kunden weitergibt, etwa in Form von kostenreduzierenden Überschüssen. Die Hochrechnung von Sicherungs- und Fondsvermögen ist eine Fragestellung, die sich nur für Produkte stellt, die das Sicherungsvermögen zur Erzeugung einer eventuellen Garantie überhaupt nutzen. Bei Fondspolicen ohne Garantie erübrigt sich diese Frage also.

Welche Vorteile bietet es demgegenüber, die beiden Anlagetöpfe getrennt hochzurechnen?

Eine getrennte Hochrechnung trägt dem Umstand besser Rechnung, dass Sicherungs- und Fondsvermögen in der Regel unterschiedlich rentieren, aber auch unterschiedliche Kostenbelastungen haben.

Wäre eine gesetzliche Vorgabe für eine Illustrationsmethode hilfreich, um einen echten Vergleichsstandard zu schaffen?

Die Vergangenheit hat schon öfter gezeigt, dass gesetzliche Vorgaben in der Lebensversicherung wenig hilfreich waren. Man denke zum Beispiel an den sogenannten Effektivkostenausweis, der zwar verbindlich vorgegeben wurde, aber kaum brauchbaren Aussagegehalt liefert. Zudem ist es schwer, verschiedene Anlagekonzepte miteinander zu vergleichen, vor allem dann, wenn möglicherweise Garantieelemente oder die Absicherung biometrischer Risiken hinzukommen. Wie wollen Sie beispielsweise ein iCCPI-Modell mit einer Index-Rente vergleichen? Fraglich ist sicher auch, ob beim Gesetzgeber überhaupt der Wille und, falls ja, das Wissen vorhanden ist, um hier eventuell Standards zu etablieren. Insofern kann man den Versicherern eigentlich nur empfehlen, selber viel Wert auf Transparenz zu legen, um die Darstellung der eigenen Leistungen verständlich und nachvollziehbar zu machen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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