- Von Juliana Demski
- 21.07.2020 um 18:39
Mit Einführung der Grundrente hat der Gesetzgeber den Arbeitgeberförderbeitrag (gemäß Paragraf 100 Einkommenssteuergesetz (EStG)) auf maximal 288 Euro verdoppelt und gleichzeitig die monatliche Einkommensgrenze für Geringverdiener von 2.200 Euro auf 2.575 Euro brutto angehoben.
„Damit erhofft sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in unteren Einkommensklassen“, kommentiert der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK) die Entscheidung der Bundesregierung – und übt zugleich deutliche Kritik: Denn das hätte laut dem Verband eigentlich schon das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bewirken sollen – der Erfolg sei aber ausgeblieben.
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So bleibt die Altersvorsorge trotz Corona krisensicher
Nach den nun erstmals erhobenen Zahlen des statistischen Bundesamtes hätten im ersten Jahr nach Einführung des BRSG nur rund 2,5 Prozent aller Unternehmen den alten Förderbetrag in Anspruch genommen, gleichzeitig sei ein Förderbeitrag von lediglich rund 67 Millionen Euro geflossen, die nur zu rund einem Drittel an kleine Unternehmen gingen, heißt es beim Verband.
Bessere Rahmenbedingungen für U-Kassen gefordert
Die Anbieter von pdUK-Konzepten indes freuten sich „über teilweise zweistellige Zuwachsraten“. Selbst jetzt in der angespannten Corona-Krise würden trotz Kurzarbeit und Entlassungen weiterhin überdurchschnittlich viele Abschlüsse getätigt, so der Verbandsvorsitzende Manfred Baier laut einer Pressemitteilung. „Die Unternehmen erkennen jetzt vermehrt, wie wichtig eine ausreichend hohe Kapitalausstattung für überraschende Krisensituationen und eine starke bAV für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber sind. Mit einer intelligenten Nettolohnoptimierung ist das sogar ohne finanziellen Mehraufwand möglich.“
Allerdings beklagt Baier unter anderem, dass die Rahmenbedingungen vor allem in der Finanzverwaltung noch zu kompliziert seien. Denn dort sei kein einheitlicher Umgang mit diesem versicherungsfreien Durchführungsweg, den pauschaldotierten Unterstützungskassen (U-Kassen), geregelt. „Widersprüchliche Aussagen bei den Finanzämtern behindern so ohne Not die steuerlichen Antragsverfahren“, kritisiert Baier.
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