- Von Juliana Demski
- 11.08.2020 um 17:42
Was ist geschehen?
Im ersten Fall geht es um einen Mann, der nach einem Unfall nicht mehr in seinem ursprünglichen Beruf des Heizungsmonteurs arbeiten kann. Er lässt sich zum technischen Zeichner umschulen und verdient danach so viel wie zuvor. Trotzdem verlangt er von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin Geld. Die Begründung: Die beiden Berufe seien nicht miteinander vergleichbar, weil er als Heizungsmonteur – gerade im ländlichen Raum – ein höheres Sozialprestige gehabt habe. Außerdem habe sich seit seinem Unfall das Gehaltsniveau im Handwerk besonders positiv entwickelt. Er hätte daher mittlerweile in seinem alten Beruf viel mehr verdienen können als jetzt in dem neuen Beruf.
Im zweiten Fall geht es um einen Estrichleger, der ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung zum Großhandelskaufmann durchführen lässt. In seinem neuen Beruf verdient er jedoch etwas weniger als zuvor. Außerdem gibt auch er vor seiner Versicherung an, wegen des Jobwechsels eine geringere gesellschaftliche Wertschätzung zu erhalten. Als Estrichleger hätte er später einen Meistertitel erworben und ein Firmenfahrzeug erhalten. Beide Fälle landen vor dem Oberlandesgericht Oldenburg.
Das Urteil
Die Richter des Gerichts stellen sich auf die Seite der Versicherungen (Aktenzeichen 1 U 14/20 und 1 U 15/20). Sie finden: Die Behauptung der Kläger, Handwerk habe ein höheres Sozialprestige als die jetzt von den Klägern ausgeübten Berufe, sei durch nichts belegt.
Auch die Argumentation, die Gehälter im Handwerk hätten sich nach dem Eintritt des Versicherungsfalls verbessert oder der Versicherte hätte mit einem Aufstieg rechnen können, sei nicht relevant. Was zähle, sei die Lebensstellung des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalles. Potenzielle berufliche Chancen seien über die BU-Versicherung nicht abgesichert.
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