- Von Stephan Busch und Tom Wonneberger
- 12.08.2020 um 09:57
Das erfolgreiche TV-Format „Die Höhle der Löwen“ verzerrt den Blick auf junge Existenzgründer. Scheinbar dominieren fancy Start-ups und angehende „Einhörner“, also junge Unternehmen mit einer Bewertung ab einer Milliarde Euro beziehungsweise Dollar.
Tatsächlich sind die meisten Gründungen junger Menschen eher „traditionelle“ Unternehmen: Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Gastronomie, Beratung, Werbung und so weiter. Viele, gerade im Dienstleistungsbereich, starten als Solo-Selbstständige. Wir konzentrieren uns auf genau diese Firmen, die unter dem medialen Radar fliegen.
Gleichwohl gibt es hier natürlich spannende und ungewöhnliche Geschäftsmodelle. Nicht immer ist sofort klar, wie die junge Gründerin oder der junge Gründer eigentlich Geld verdient. Allerdings, und das ist das Schöne an dem Beruf, erweitern Sie so beständig ihren Horizont und lernen neue Dinge kennen.
Das Problem: gesetzliche und behördliche Auflagen
Kaum jemand, der sich selbstständig macht, ist sich im Klaren, was alles an Auflagen und Gesetzen auf ihn oder sie zukommt. Wir finden: Das ist auch gut so! Aus unseren Gesprächen mit jungen Selbstständigen wissen wir, dass sonst quasi niemand mehr den Schritt wagen würde.
Die Versicherer machen es sich in der Regel recht leicht. Sie verweisen in ihren Obliegenheiten auf eben diese gesetzlichen und behördlichen Auflagen. Der 08/15-Vermittler kennt sich vermutlich selbst wenig aus und hat kaum Interesse, intensiv darauf hinzuweisen. Im Schadenfall kommt es dann, wie es kommen muss: Der Versicherer verweigert oder kürzt (vollkommen zurecht) die Leistung, weil der Versicherungsnehmer zum Beispiel kein Brandschutzkonzept vorweisen kann oder der Einbruchschutz nicht ausreichend war.
Das Ergebnis: Die Kunden sind stink sauer und eventuell insolvent, der Vermittler steht dumm da und haftet, der Versicherer steht am medialen Pranger nach dem Motto: „Die leisten ja eh nicht!“. Eine Loose-loose-loose-Situation. Nicht erfüllte Obliegenheiten sind Ablehnungsgrund Nummer 1 in der Gewerbeversicherung.
Die Lösung: Aufklärung und Betriebsbesichtigung
Um das zu verhindern, machen wir bei allen unseren Firmenkundinnen und Firmenkunden eine Betriebsbesichtigung und Risikoaufklärung. Hierfür haben wir eine Checkliste entwickelt. Diese gliedert sich in Einbruchschutz, Brandschutz, Elektrik, Datenschutz und Arbeitsschutz. Die Checkliste orientiert sich an den gültigen gesetzlichen und behördlichen Auflagen einerseits, Empfehlungen der Polizei und des VdS Schadenverhütung. Gemeinsam begehen wir den Laden, das Büro, das Restaurant oder die Werkstatt. Wir haben Bilder in die Checkliste integriert, um gleich vor Ort zu zeigen, wie zum Beispiel ein extralanges Winkelblech aussieht.
Wir notieren die Mängel und die ausreichenden Sicherungen. Diese Checkliste erhält die Kundin oder der Kunde im Anschluss an das Gespräch. Außerdem bekommt er oder sie eine Liste an von uns empfohlenen Dienstleistern etwa für den Brandschutz, die Sicherung von Türen und Fenstern oder einen externen Datenschutzbeauftragten.
Anschließend organisieren wir den notwendigen und gewünschten Versicherungsschutz. Im Schadenfall machen nun die Versicherung und die Berufsgenossenschaft keinen Ärger. Das Ergebnis: Kunde zufrieden und kann weiter machen, Vermittler wird weiterempfohlen, Versicherer können zeigen: Sie sind da, wenn man sie braucht.
Übrigens: Die Besichtigung lassen wir uns separat vom Kunden oder der Kundin vergüten.
Über die Autoren
Stephan Busch, Claudia Roch und Tom Wonneberger sind Versicherungsmakler und Inhaber der Progress Finanzplaner aus Dresden https://www.progress-dresden.de
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