- Von Lorenz Klein
- 24.08.2020 um 06:51
Pfefferminzia: Herr Hanssmann, der kundenfreundliche Umgang von HDI beim Thema Betriebsschließungsversicherung (BSV) hat Ihnen viel Respekt, aber auch so manche Kritik, eingehandelt. Ist Ihnen mit dieser „Wir-schwimmen-gegen-den-Strom“-Agenda womöglich ein Vertriebscoup gelandet? Viele Makler und Unternehmen – auch abseits der Gastro-Branche – werden sich vermutlich auch noch in fernerer Zukunft daran erinnern, dass Ihr Unternehmen da war als es drauf ankam…
Wolfgang Hanssmann: Für uns als HDI Versicherung war nach dem Eintreffen der ersten Schadenmeldungen zu Betriebsschließungen schnell klar, dass auch wir in Teilen nicht eindeutig formulierte BSV-Bedingungen hatten – aber natürlich zu unserem Wort stehen und leisten würden.
Dazu stellten wir das Coronavirus den in unseren Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung versicherten Krankheiten und Krankheitserregern des Infektionsschutzgesetzes gleich, auch wenn dieses dort nicht namentlich genannt wurde. In der Konsequenz sind Betriebsschließungen auf der Grundlage behördlicher Verfügungen mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz damit von unserem Versicherungsschutz umfasst.
Das ist kein Vertriebscoup, sondern partnerschaftliche Fairness. Natürlich haben wir unsere Bedingungen gründlich geprüft. Unserer Überzeugung nach gehört es zu einem fairen Miteinander von Versicherer, Vertriebspartner und Kunde, dass man zu dem steht, was schriftlich vereinbart wurde.
Ich freue mich, wenn bei Maklern und Unternehmen hängen bleibt, wie HDI in dieser speziellen Situation gehandelt hat und zu seinem Wort steht.
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Pfefferminzia: Sie selbst hatten bereits vor einiger Zeit berichtet, dass HDI von den Schäden infolge der Pandemie „hart getroffen“ sei und dass Corona die „Konstruktionsfehler in den Bedingungen der BSV deutlich gemacht“ habe. Wie gehen Sie konkret vor, um diese Fehler zu korrigieren?
Hanssmann: Das ist richtig. Die HDI Versicherung ist durch die BSV-Schäden im Zusammenhang mit den Betriebsschließungen hart getroffen. Wir haben bereits bis Mitte Juli mehr als 40 Millionen Euro an Schadenzahlungen geleistet. Und damit sind wir noch lange nicht am Ende. Da kann man schon von „hart getroffen“ sprechen.
Das Problem mit der bis Anfang des Jahres erhältlichen BSV liegt darin, dass diese nun für Schäden greift, für die sie ursprünglich nicht gedacht – und auch nicht kalkuliert war: flächendeckende präventive Betriebsschließungen per Allgemeinverfügungen. Ich kenne niemanden im Markt, der an ein derartiges Szenario gedacht hätte. In der Neugestaltung der Deckung haben wir das korrigiert und nun ist eine Einzelanordnung beziehungsweise ein Einzelverwaltungsakt der zuständigen Behörde zwingend notwendig. Betriebsschließungen per Allgemeinverfügung sind damit jetzt ausdrücklich ausgeschlossen. Außerdem ist eine Wartezeit von vier Wochen vom Vertragsabschluss bis zum Versicherungsbeginn obligatorisch.
Bei den versicherten Schadenursachen bleiben wir beim dynamischen Verweis auf das Infektionsschutzgesetz – ohne Ausnahme. Auch künftige epidemisch oder pandemisch auftretende Infektionen, die in das Gesetz oder entsprechenden Verordnungen hierzu aufgenommen werden, sind so im neuen Baustein Betriebsschließung von der Deckung eingeschlossen. Ein genereller Ausschluss von Pandemien oder Epidemien würde unserer Ansicht nach dem Sinn der BSV zuwiderlaufen.
Pfefferminzia: Wie viel Versicherungsschutz vor den Pandemie-Folgen kann nach diesen „Aufräumarbeiten“ für Ihre Kunden überhaupt noch übrigbleiben?
Hanssmann: Die Kernfunktion der Betriebsschließungsversicherung bleibt auch in der neuen Fassung uneingeschränkt erhalten. Die Police sichert auch in Zukunft Unternehmen gegen behördlich angeordnete Betriebsschließungen ab, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erfolgen. Und zwar dann, wenn dies als Einzelanordnung erfolgt. Egal, ob das Unternehmen selbst betroffen ist oder die Behörde die Schließung nur vorsorglich anordnet, weil in einem fremden Betrieb meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger aufgetreten sind.
Das gilt ausdrücklich auch für Schließungen aufgrund einer Infektion durch COVID 19. Und im Moment ist es ja leider so, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen und wieder Schließungen drohen. Wir haben das ja vor kurzem in der Fleischindustrie oder bei Gemüsebaubetrieben gesehen.
Aber wir sollten auch über Corona hinausschauen. Es gibt immer noch eine Vielzahl von weiteren Infektionen oder das Auftauchen von Keimen oder Schädlingen, die für eine Betriebsschließung ursächlich sein können. Klassische Beispiele sind Legionellen, Schweinepest oder Vogelgrippe, die schon häufig dazu führten, dass Betriebe aufgrund von Infektionen geschlossen wurden. Seitens der Gesundheitsämter kann es dann auch auf Basis von Einzelanordnungen zu Schließungen von Betrieben im Umfeld kommen. Auch in einem solchen Fall greift die neue BSV der HDI Versicherung.
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