- Von Lorenz Klein
- 24.08.2020 um 11:27
„Storno ist Standard“, kommentiert der Bund der Versicherten (BdV) die jüngst vom Versicherungsverband GDV veröffentlichte Stornoquote ist in der Lebensversicherung. Diese lag im vergangenen Jahr bei 2,68 Prozent, was einem leichten Plus gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Insbesondere bei langlaufenden Verträgen sei die Kündigung der Normalfall, teilte der BdV am Montag mit. Die Verbraucherschützer werten dies als „eindeutigen Beweis dafür, dass die Produkte nicht zur Altersvorsorge taugen“.
BdV findet Stornoquoten in der Lebensversicherung zu hoch
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Bund der Versicherten fürchtet „Auseinanderdriften“ der Lebensversicherer
Zwar möge die Stornoquote von zuletzt 2,68 Prozent nicht hoch klingen, „doch der Eindruck täuscht“, heißt es beim BdV. Denn würde man diese Quote fortschreiben, bedeute das, dass von 100 heute abgeschlossenen Verträgen nach zehn Jahren nur noch etwa drei Viertel ungekündigt seien, rechnen die Verbraucherschützer vor. Nach 25 Jahren treffe das auf nur noch etwa die Hälfte zu und nach 40 Jahren sogar nur noch auf etwa ein Drittel der ursprünglichen Verträge.
„Die Lebensversicherer sind nicht in der Lage, vernünftige, langlaufende Verträge anzubieten“, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Die einzigen, die vom Abschluss einer Lebensversicherung profitieren, sind die Vermittler und die Versicherer selbst. Die meisten Versicherten zahlen drauf.“
Höheres Stornoaufkommen bei Run-off-Unternehmen
Weiter berichten die Verbraucherschützer, dass die individuellen Stornoquoten bei den einzelnen Lebensversicherern sehr unterschiedlich ausfielen. Bei Run-Off-Unternehmen wie der Frankfurter Leben oder der Nürnberger Beamten Lebensversicherung liegt sie nach BdV-Angaben bei 5,05 beziehungsweise 6,1 Prozent. „Das bedeutet, dass in den ersten 25 Jahren 75 beziehungsweise 80 Prozent der Versicherten den Vertrag gekündigt haben“, so Kleinlein.
„Für ein langlaufendes Produkt, das den Ruhestand absichern soll, sind diese Zahlen ein Armutszeugnis. Mit einer Lebensversicherung in Rente zu gehen, ist in der Praxis die absolute Ausnahme“, resümiert der BdV-Chef.
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