- Von Manila Klafack
- 26.08.2020 um 13:57
Nicht mehr 0,9 Prozent, sondern maximal 0,5 Prozent sollten die Lebensversicherer ihren Kunden bei neu abzuschließenden Lebens- und Rentenversicherungen ab 1. Januar 2021 garantieren. Das empfiehlt angesichts der aktuellen Situation die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet (kostenpflichtig).
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Dass der Höchstrechnungszins als Grundlage für die Festlegung des Garantiezinses vom Bundesfinanziministerium noch bis Jahresende gesenkt werde, das erwarte derzeit weder die Bafin noch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV).
„Wir gehen heute davon aus, dass es zum 1. Januar keine Änderung des Höchstrechnungszinses geben wird“, zitiert die FAZ den DAV-Vorstandsvorsitzenden Guido Bader. Für eine Absenkung sprach sich Bader bereits Ende vergangenen Jahres aus. Adressat war damals das Bundesfinanzministerium. Doch bisher kam von dort keine Vorgabe. Da für eine entsprechende Umsetzung mehrere Monate Vorlaufzeit benötigt würden, würde die Zeit bis zum Jahreswechsel nicht mehr ausreichen.
Die Ratingagentur Assekurata hält unterdessen die Lebensversicherer dazu an, vorsichtig zu sein: „Nur weil sie einen Garantiezins von 0,9 Prozent anbieten dürfen, heißt es nicht, dass sie es müssen“, wird Analyst Lars Heermann in der Zeitung zitiert. Die jüngste Marktanalyse habe gezeigt, dass nur noch 24 Gesellschaften klassische Lebensversicherungen mit einem Zins von 0,9 Prozent im Portfolio haben. Viele würden demnach schon mit geringeren Garantien arbeiten.
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