- Von Manila Klafack
- 11.09.2020 um 11:58
Im gewerblichen Bereich gibt es zwei Haftpflichtversicherungen: die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung. Ebenso wie die private Haftpflichtversicherung für jeden Verbraucher wichtig ist, um existenzielle finanzielle Risiken abzusichern, ist die Betriebshaftpflichtversicherung jedem Unternehmen unbedingt angeraten. Sie kommt für berechtigte Ansprüche aus Personen- und/oder Sachschaden auf. Solche Schäden können Summen erreichen, die einen Betrieb – insbesondere ein junges Unternehmen ohne Rücklagen – schnell in die Insolvenz treiben können.
Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen ist für manche Berufsgruppen Pflicht – gesetzlich oder durch die jeweilige Berufskammer also zwingend vorgeschrieben. Für alle anderen empfiehlt sie sich ebenso wie die Betriebshaftpflichtversicherung. Doch wer benötigt nun konkret welche Absicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung
Handwerksbetrieben, Transport- und Logistikfirmen, Hotel- und Gastgewerbe, Fremdenverkehrsbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen wird der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung dringend empfohlen. Der Schwerpunkt bei den Leistungen betrifft vorrangig Personen- und Sachschäden, zum Beispiel wenn beim Dachdecken eines neugebauten Hauses das an der Straße geparkte Auto des Nachbarn beschädigt wird. Oder bei einem Transport die beförderte Ware. Oder auch, wenn im Friseursalon eine Kundin ausrutscht und sich das Bein bricht.
Entgehen dieser Kundin, die als freiberufliche Fotografin arbeitet, aufgrund ihres Beinbruchs Aufträge und damit Einkommen, kann sie nicht nur für den eigentlichen körperlichen Schaden einen finanziellen Ausgleich von dem Friseurbetrieb fordern, sondern auch für den entgangenen Umsatz. Dabei handelt es sich dann um den sogenannten „unechten“ Vermögensschaden. Der ist in der Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel enthalten.
Die Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadensersatzansprüchen bei Vermögensschäden, die rund um die betriebliche Tätigkeit entstehen können. Sie wird auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, IT-Unternehmen sowie Freiberufler aber auch Ärzte, Hebammen und Architekten sollten oder müssen zum Teil eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Juristen oder Mediziner erhalten keine Zulassung, wenn sie diesen Versicherungsschutz nicht vorweisen können.
Die Berufshaftpflicht übernimmt zum Beispiel die Kosten bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, sichert Betrugsschäden ab oder springt ein, wenn durch eine falsche Beratung Kosten entstehen. Auch wenn wichtige Fristen versäumt oder Datenschutzgesetze verletzt werden, greift die Berufshaftpflicht.
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