- Von Anette Bierbaum
- 11.09.2020 um 15:36
Eine Wohngemeinschaft (WG) hat viele Vorteile. Miete und Nebenkosten kann man sich teilen, ebenso wie den Kühlschrank und die Waschmaschine, die Hausarbeit und auch den Gang zum Leergutcontainer. Dass auch Versicherungskosten nicht allein gestemmt werden müssen, wissen aber die wenigsten.
Und auch wie sinnvoll eine Hausratversicherung ist, merken viele erst, wenn plötzlich Wasser durch die Decke auf die Diplomarbeit tropft. Die Versicherung kommt für Schäden durch Leitungswasser oder Sturm auf und übernimmt auch Kosten nach einem Feuer oder Einbruch. Das WG-Sofa, Laptops, die Sneaker-Sammlung und andere Freizeitgeräte sind damit geschützt. Denn eine Hausratversicherung umfasst alle frei beweglichen Gegenstände, die sich in einer Wohnung befinden – die eigenen und auch die anderer.
WGs können sich zusammen versichern – aber nicht immer
Pärchen und Familien können sich also zusammen eine Versicherung teilen. Doch gilt das auch für Wohngemeinschaften? Diese Frage ist nicht eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten. Es kommt vor allem auf den Mietvertrag an. Wenn es in der WG einen Hauptmieter und mehrere Untermieter gibt, kann der Hauptmieter nur sich selbst beziehungsweise seinen Hausrat versichern.
WG auf Zeit: Entscheidend für die Versicherung ist der Hauptwohnsitz
Den Versicherungsschutz prüfen sollten auch Studierende und Azubis, die ihren Hauptwohnsitz noch bei ihren Eltern haben. Wenn sie für ihr Studium, Praktikum oder ihre Lehre auf Zeit in eine WG einziehen, können sie ihre Zimmerausstattung bis zu einer bestimmten Summe auch über die Hausratversicherung der Eltern absichern – vorausgesetzt, deren Tarif beinhaltet eine Außenversicherung.
Wichtig hierbei ist allerdings, die Entschädigungssumme zu prüfen. Bei einer teuren Sportausrüstung plus Musikanlage, Handy, Laptop und einem Faible für teure Designer-Mode kann es eng werden. Denn die Entschädigungssummen sind begrenzt.
Und was passiert bei einem WG-Wechsel oder im Auslandssemester?
Praktisch sind zum einen Tarife, die monatlich kündbar sind. Außerdem sollte die Hausratversicherung bei einem Wohnungs- oder Zimmerwechsel mit umziehen können, ohne dass sich gleich der Versicherungsbeitrag ändert.
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