- Von René Weihrauch
- 23.09.2020 um 13:24
Neben Freiberuflern, Selbstständigen, Beamten, Beamtenanwärtern, Studenten ab vollendetem 30. Lebensjahr und Personen ohne Einkommen (zum Beispiel Hausfrauen und -männer sowie Kinder) können sich auch Angestellte die Vorteile einer PKV sichern. Voraussetzung: Um von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private wechseln zu dürfen, müssen sie über ein Mindesteinkommen von 62.550 Euro im Jahr verfügen, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (Stand: 2020). Regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld können darin enthalten sein, nicht aber Sonderzahlungen wie Tantiemen oder Gewinnausschüttungen. Wer diese Versicherungspflichtgrenze überschreitet, gilt als „versicherungsfrei“, das heißt: Er oder sie kann sich privat krankenversichern.
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Warum das auch finanziell überaus attraktiv ist, erkennt man an einem Vergleich der Beitragssteigerungen von GKV und PKV in den letzten Jahren: Zwischen 2009 und 2019 waren die Steigerungen mit durchschnittlich 2,3 Prozent in der privaten Krankenversicherung deutlich niedriger als in der gesetzlichen (3,8 Prozent). Grund dafür ist die permanent steigende Beitragsbemessungsgrenze, nach der sich der GKV-Höchstbeitrag errechnet. 2009 lag sie noch bei 45.000 Euro. Gegenüber der aktuell (2020) geltenden Grenze von 62.550 Euro ist das eine Steigerung um 39 Prozent.
Was den Zeitpunkt des Wechsels in die GKV betrifft, müssen Versicherte einige Punkte beachten. So erlischt die Versicherungspflicht erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze erstmals überschritten wird. Wer also im September 2020 eine Gehaltserhöhung auf 65.000 Euro bekommt, kann sich ab 1. Januar 2021 privat versichern – immer vorausgesetzt, die jährlich angepasste Versicherungspflichtgrenze hat sich bis dahin nicht auf mehr als 65.000 Euro erhöht.
Kündigungsfrist beachten
Wer zunächst freiwillig in der GKV bleibt, muss dagegen die Kündigungsfrist der gesetzlichen Versicherung beachten. „Diese beträgt volle zwei Monate zum Monatsende. Kündigen Sie Ihrer Kasse also zum Beispiel am 25. März, können Sie sich ab 1. Juni privat versichern“, heißt es in einer Erklärung des PKV-Verbands.
Wieder anders verhält es sich, wenn ein Angestellter einen neuen Job antritt oder den Arbeitgeber wechselt. Sofern sein Einkommen vorausschauend in den folgenden zwölf Monaten über der Pflichtgrenze liegt, kann er sich ab dem ersten Tag des neuen Beschäftigungsverhältnisses privat versichern.
Hauptargument für einen Wechsel in die PKV ist der schnellere Zugang zu deutlich besseren medizinischen Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Attraktiv durch günstige Beiträge ist die PKV für Versicherte unter 40 Jahren, die gesund sind und nicht in einem Risikoberuf arbeiten (etwa Sprengmeister oder Bodyguard). Aber auch einkommensstarke oder vermögende Ältere kommen als mögliche Kunden in Betracht.
Niklas M.
Vor 4 JahrenHier werden Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze durcheinander gebracht.
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kommentierenNiklas M.
Vor 4 JahrenHier werden Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze durcheinander gebracht.