Jürgen Supe und Heike Dannenberg sind unabhängige Berater zur betrieblichen Altersvorsorge. © SupeDannenberg
  • Von Redaktion
  • 30.09.2020 um 11:02
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Pensionszusagen stehen seit Jahren in der Kritik, weil sie den Unternehmen Probleme bereiten. Grund sind im Wesentlichen zu geringe Leistungen der Rückdeckungen, die zur Finanzierung der versprochenen Versorgung nicht ausreichen. Doch liegen die Probleme tatsächlich nur da? Ein Gespräch mit zwei bAV-Rentenberatern.

Hinweis: Dieses Interview wurde uns freundlicherweise von Standard Life zur Verfügung gestellt.

Sie beide beschäftigen sich als Rentenberater mit der betrieblichen Altersversorgung. Aus welcher Perspektive betrachten Sie die bAV und insbesondere die Pensionszusage? Die berufsrechtlichen Regelungen gestatten Ihnen ja eine völlig andere Tätigkeit als einem Vermittler.

Heike Dannenberg (Betriebswirtin bAV, bAV-Advisor, gerichtlich zugelassene Rentenberaterin): Ja, das stimmt. Wir nehmen nicht die Perspektive der Finanzdienstleistung ein, sondern betrachten die bAV auf der gutachterlichen und rechtlichen Ebene. Wir sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kurz RDG, zur Rechtsberatung befugt und dürfen auch die rechtliche und vertragliche Umsetzung begleiten, auf die es ganz entscheidend ankommt. Unser Ziel ist es, die bAV in ihren rechtlichen Ausprägungen sauber zu begleiten und die Haftungsrisiken der Unternehmen so gering wie nur irgend möglich zu halten. Wir dürfen jedoch keine Versicherungsprodukte vermitteln. Und das wollen wir auch um keinen Preis. Rechtsberatung muss unabhängig sein. Unsere Unabhängigkeit ist uns persönlich tatsächlich heilig und in einer sehr finanzdienstleistungsgeprägten Branche sehr selten.

Kommen wir zur Pensionszusage. Seit Jahren dreht sich vieles um die fehlende Ausfinanzierung der Zusagen. Die Problematik alter Zusagen ist längst bekannt und genügend Unternehmen haben sich die Finger verbrannt. Wie sehen Sie das Thema Pensionszusage und deren Zukunft aus Ihrer Praxis?

Dannenberg: Sie haben Recht. Die Pensionszusage genießt gerade im Mittelstand leider keinen guten Ruf und viele haben sich völlig von ihr abgewandt. Das wird ihr unserer Meinung nach nicht gerecht. Dass die Versicherungsleistungen hinter den Erwartungen zurückbleiben und Gelder fehlen, ist tatsächlich nicht neu. Das lässt sich aber der Pensionszusage selbst nicht anlasten. Wenn man mit der Pensionszusage umzugehen weiß, ist sie die flexibelste und anpassungsfähigste bAV-Lösung, die attraktive Versorgungen möglich macht. Unserer Meinung nach wird sie in den nächsten Jahren eine Renaissance erleben, wenn auch eine langsame.

Über das Versorgungsvolumen betrachtet ist die Pensions- oder Direktzusage der verbreitetste Durchführungsweg in Deutschland. Große Teile der Altersversorgung sind über diesen Weg eingerichtet. Welche Bereiche haben denn den höchsten Prüfungsbedarf beziehungsweise das höchste Potenzial?

Jürgen Supe (Wirtschaftsjurist, Betriebswirt, gerichtlich registrierter Rentenberater): Man kann drei wesentliche Bereiche festlegen. Das sind zum einen natürlich alle bestehenden, unbetreuten Altzusagen. Wenn man die zu spät in die Finger bekommt, gibt es spätestens bei der Nachfolgeplanung Probleme, passgenaue Lösungen zu finden. Zum zweiten sind es auch jüngere Unternehmen und deren Verantwortliche und Geschäftsführer, die zeitgemäße Lösungen und gute Versorgung suchen, aber die Fehler der Vergangenheit vermeiden möchten. Und der dritte Bereich sind die Pensionszusagen, die bereits saniert oder ausgelagert wurden. Auch hier stellen sich in der Praxis viele Detailfragen, weil die meisten Auslagerungen das Thema Pensionsverpflichtungen nicht verschwinden lassen und manche unsauber durchgeführt wurden.

Ihre Einschätzung bezüglich der Zukunft der Pensionszusagen trifft man selten an. Woher kommt Ihr Optimismus?

Supe: Die aktuelle Zinssituation auf den Finanzmärkten spielt den anderen Durchführungswegen nicht wirklich in die Hände. Die Pensionszusage ist hier deutlich freier in der Kapitalanlage und der Ausgestaltung. Auch vor Pensionsrückstellungen muss man keine Angst haben, wenn die Ausfinanzierung parallel läuft. Das eigentliche Problem und gleichzeitig die Chance liegt unserer Ansicht nach ganz woanders.

Spielen Sie auf die bilanzielle Entwicklung der Rückstellungen an? Seit BilMoG drücken die Rückstellungen besonders stark in der Handelsbilanz.

Dannenberg: Die Belastung der Handelsbilanzen ist akut und wird sich fortsetzen. Das ist jedoch nur ein Symptom. Wir meinen etwas anderes: Pensionszusagen müssen in ihrem Kern betrachtet werden. Damit ist der Versorgungsvertrag selbst gemeint und alles, was darin textlich geregelt ist.  Diese wenigen Vertragsseiten legen fest, welche rechtlichen Ansprüche für den Versorgungsberechtigten entstehen, wie das Finanzamt die Versorgung bewertet, wie die Handelsbilanz die Verpflichtung kalkuliert und wie teuer eine Versorgung aus der Cash-flow-Betrachtung für das Unternehmen ist. Und genau hier muss an vielen Stellen angesetzt werden, wenn eine Zusage funktionieren soll oder saniert werden muss.

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