- Von René Weihrauch
- 06.10.2020 um 12:46
Diese vier Punkte sollten Makler im Beratungsgespräch gemeinsam mit dem Kunden durchgehen:
Schritt 1: Besteht überhaupt die Möglichkeit, eine PKV zu abzuschließen?
Privat krankenversichern können sich Beamte und Beamtenanwärter, Selbstständige, Studenten ab dem 30. Lebensjahr, Menschen ohne Einkommen (etwa Hausfrauen/-männer und Kinder) und Angestellte mit einem Jahreseinkommen von mehr als 62.550 Euro. Doch Achtung: Dabei kommt es auch darauf an, wie sich das Einkommen zusammensetzt. Regelmäßige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld dürfen in den 62.550 Euro enthalten sein, nicht aber Gewinnausschüttungen, Tantiemen und ähnliches.
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„Man muss sich intensiv um den Makler kümmern“
Schritt 2: Ist eine Versicherung unter medizinischen Gesichtspunkten möglich?
Hier ist es wichtig, ein Vertrauensverhältnis zum Kunden aufzubauen. Falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung können dramatische Folgen haben, bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Kunde muss also offen und ehrlich Vorerkrankungen, frühere Behandlungen, Operationen und andere gesundheitliche Umstände angeben. Das kann wiederum zu Risikozuschlägen oder der Ablehnung des PKV-Antrags führen. Makler sollten in diesem heiklen Bereich dem Kunden absolute Vertraulichkeit zusichern.
Schritt 3: Welcher Tarif ist der richtige?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, geht es darum, den passenden Tarif zu finden. Er richtet sich bei jedem Kunden nach dessen persönlichen Anforderungen und Wünschen. Möchte er eine möglichst umfangreiche Vollversicherung? Oder reichen ihm einige gezielte Zusatzversicherungen? Sind Sondertarife für bestimmte Berufsgruppen möglich? Bei der Wahl des passenden PKV-Anbieters sollten Makler die wichtigsten Unternehmenskennzahlen berücksichtigen Besonders Kostenquoten, Finanzstärke und die Höhe der RfB-Mittel, also der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sind hilfreich bei der Auswahl des richtigen Anbieters.
Schritt 4: Antragstellung und Kündigung der Vorversicherung
Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt, kann die GKV in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Bei der Antragstellung sollten Makler mit ihrem Kunden alle Angaben noch einmal in Ruhe durchgehen, auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und ihn noch einmal freundlich darauf hinweisen: Bei falschen oder fehlenden Angaben kann es später ein böses Erwachen geben.
Walter Benda
Vor 4 JahrenSehr schade, dass der Autor diese wichtige Frage außen vor lässt: Passt die PKV zu mir und meiner geplanten Lebensführung? Was nutzt all die Beratung, wenn die PKV das falsche Modell ist?
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Vor 4 JahrenSehr schade, dass der Autor diese wichtige Frage außen vor lässt: Passt die PKV zu mir und meiner geplanten Lebensführung? Was nutzt all die Beratung, wenn die PKV das falsche Modell ist?