- Von Juliana Demski
- 14.10.2020 um 17:06
Continentale überarbeitet Kfz-Tarife
Bei der Continentale hat sich in der Kfz-Produktpalette etwas getan: Unter anderem haben Kunden ab sofort die Möglichkeit, eine Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen abzuschließen. Diese erstattet bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 24 Monate den vollen Kaufwert zurück – und nicht nur den dann aktuellen Wiederbeschaffungswert.
Im Kfz-Basis-Tarif ist die Sonderausstattung zudem ab sofort unbegrenzt beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass sie ab Werk fest eingebaut wurde. Für nachträglich fest eingebaute Sonderausstattung wird erst ab 10.000 Euro ein Zuschlag erhoben.
Corona-Hilfe: Zurich erstattet Kfz-Versicherungsbeiträge
In diesem Jahr fällt die Fahrleistung bei vielen Kfz-Versicherten Corona-bedingt geringer aus als eigentlich im Vertrag vereinbart. Ist das der Fall, bekommen Privatkunden der Zurich den entsprechend zu viel gezahlten Teil ihrer Versicherungsprämie für das laufende Jahr zurück. Ende Oktober sollen alle Versicherten per Post über die Möglichkeit informiert werden. Die Eingabe des aktuellen Kilometerstands werde dann ganz einfach über eine speziell dafür eingerichtete Internetseite möglich sein, schreibt Zurich in einer Pressemitteilung. Die Rückzahlung wolle sie per Gutschrift oder Verrechnung mit dem nächsten Versicherungsbeitrag gewährleisten.
GHV will digitaler werden
Deutschlands ältester Tierversicherer, die GHV Versicherung, setzt weiter Segel in Richtung Digitalisierung. Die GHV verstehe sich zudem ab sofort als Manufaktur, da „das Geschäft des Nischenversicherers ein beratungsintensives Geschäftsfeld ist“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung.
„Für uns stellt sich bei der Digitalisierung nicht die Frage, ob wir sie im traditionellen Versicherungsgeschäft für notwendig halten, sondern wie schnell wir sie in allen Bereichen des Unternehmens umsetzen können“, erklärt Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV, und ergänzt: „Persönliche Kundengespräche sind aber auch digital möglich“ – beispielsweise über Videoberatungen. „Der technische Fortschritt eröffnet uns viele Möglichkeiten, die wir als GHV künftig nutzen werden, um nah am Kunden zu sein, zu beraten und Hilfestellung geben – gerade in Krisenzeiten wie durch die Corona-Pandemie“, so Coenen weiter.
Volkswohl Bund startet Indexrente mit Mindestrendite
Bei dem Indexrentenprodukt „Klassik Modern“ des Versicherers Volkswohl Bund ist ab sofort über die Variante „Index Zins“ eine Mindestrendite möglich. Bei steigendem Index sollen Kunden von den Ertragschancen profitieren, bei sinkendem Index seien indes sowohl Verluste als auch sogenannte „Nullrunden“ ausgeschlossen, erklärt der Versicherer. Stattdessen gebe es eine festgelegte Mindestrendite auf das gesamte Vertragsguthaben. Zurzeit betrage sie ein Prozent. Sowohl die Indexquote als auch die Mindestrendite werden bei „Index Zins“ jährlich festgelegt.
Bei der Variante „Index Chance“ beteilige sich der Kunde indes wie bisher mit seinen jährlichen Überschüssen an einer Indexentwicklung. Zur Wahl stünden der Dax, der Dax Risk Control und der Euro Stoxx 50. Mit der Produktvariante „Klassik Zins“ behalte der Kunde seine Überschüsse und bleibe laut Volkswohl Bund so in einer sicheren Verzinsung.
Dialog papierlos in der Risikolebensversicherung
Seit kurzem erfolgt der Antragsprozess der Dialog in der Risikolebensversicherung vollständig digital. Die Risikoprüfung und die elektronische Unterschrift seien die letzten noch fehlenden Meilensteine für einen komplett elektronischen Antragsprozess in der Risikolebensversicherung, erklärt der Versicherer in einer Pressemitteilung.
Grundlage für den elektronischen Antragsprozess sei der Online-Tarifrechner, der ohne Login im Dialog-Vertriebsportal integriert sei. Zudem gebe es online nur noch neun statt 19 Gesundheitsfragen zu beantworten.
Das Informationsblatt „Nicht anzugebende Erkrankungen und Diagnosen in der Risikolebensversicherung“ liste zudem alle Vorerkrankungen auf, die für die Risikoprüfung nicht relevant seien. Direkt im Tarifrechner prüfe die Dialog dann, wie sich eine konkrete Erkrankung auf Versicherbarkeit und Prämie auswirke – auch notwendige Folgefragen seien integriert. Sobald Kunden der Antrag vollständig ausgefüllt hätten, erfolge die medizinische Risikoprüfung. Vertriebspartner und Kunden sollten so direkt die Information erhalten, ob der Antrag angenommen und policiert werden könne. Sei der Kunde einverstanden, unterzeichne er mit einer elektronischen Unterschrift.
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