- Von Achim Nixdorf
- 15.10.2020 um 15:38
Diese Nachricht wird „Finanztip“-Chefredakteur Hermann-Josef-Tenhagen nicht freuen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden bestätigt, wonach das Verbraucherportal „Finanztip“ Verlinkungen im Zusammenhang mit seinen Strom- und Gasrechnern als kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen habe. Hält es sich nicht daran, riskiert es eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. Das berichtet das Portal „Stiftung Warentest“.
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Zum Hintergrund: „Finanztip“ betreibt einen Strom- und Gasrechner, der Nutzer zum Vertragsabschluss auf die Verkaufsportale Check24 und Verivox leitet, und erhält dafür eine Provision. Gegen diese aus seiner Sicht intransparenten wirtschaftlichen Verflechtungen hatte der Energieversorger Bürgergas geklagt. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden verurteilte das als gemeinnützig anerkannte Verbraucherportal im Juli 2019 zur Unterlassung von ungekennzeichneten kommerziellen Inhalten und irreführenden Angaben (Aktenzeichen 14 U 207/19, wir berichteten).
Es stufte das Weiterleiten von Kunden im Internet durch eine Verlinkung auf die Internetseite von Händlern oder Verkäufern als geschäftliche Handlung ein. Firmen, die durch solche Affiliate-Links (englisch affiliate = „angliedern“) den Absatz ihrer Geschäftspartner förderten und für das Weiterleiten von Kunden Geld erhielten, dürften sich nicht „werbefrei“ nennen.
Weil die Dresdener Richter gegen ihr Urteil keine Revision zugelassen hatten, legte „Finanztip“ beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde ein, um doch noch eine Revisionszulassung zu erreichen. Dieser Versuch blieb aber letztlich erfolglos: Der BGH wies die Beschwerde ab (Aktenzeichen I ZR 145/19), sodass das OLG-Urteil nun rechtskräftig ist.
Finanztip bedauert Urteil
Der Portal-Betreiber, dessen Geschäftsmodell auf Affiliate-Links basiert, bedauert den Ausgang des Rechtsstreits. Chefredakteur Hermann-Josef-Tenhagen schreibt in eigener Sache auf dem Portal: „Wir sind der Meinung, Affiliate-Links auf Finanztip sind keine Werbung im klassischen Sinn, da kein Werbetreibender eine Verlinkung bei Finanztip kaufen kann. Strikte Bedingung für eine Verlinkung ist und bleibt eine Empfehlung unserer unabhängigen Redaktion.“ Selbstverständlich halte man sich aber an die Vorgaben des OLG Dresden, die man bereits 2019 auf der Website umgesetzt habe.
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