- Von René Weihrauch
- 20.10.2020 um 09:21
Die gängigsten Vorbehalte gegen die PKV drehen sich fast immer um die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Doch oft sind die Befürchtungen unberechtigt. Beispiel PKV und Kinder: „Für Familien mit Kindern ist eine private Krankenversicherung einfach zu teuer“, so das Vorurteil. Richtig ist: Kinder sind in der GKV zwar ohne eigenen Beitrag über die Eltern mitversichert. Man darf aber nicht vergessen, dass hier in der Regel nur ein Grundschutz abgedeckt ist und die GKV-Leistungen immer weiter zurückgefahren werden. Dadurch entstehen im Krankheitsfall oft hohe Zuzahlungen, etwa bei Krankenhausaufenthalten. Hinzu kommen die jährlichen Selbstbeteiligungen in der GKV: Sie sind zwar begrenzt und dürfen 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens nicht überschreiten. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro macht das aber immerhin bereits 1.000 Euro im Jahr.
Zusätzliche Leistungen in der GKV kosten
Hinzu kommt: Viele gesetzlich Versicherte ergänzen die dürftigen GKV-Leistungen durch Zusatzversicherungen, sei es ambulant, stationär oder für Zahnbehandlung. Die Beiträge hierfür können bei Familien aber leicht einen dreistelligen Betrag monatlich ausmachen. In vielen Fällen ist eine PKV damit nicht teurer als die GKV – bei deutlich besseren Leistungen. Und: Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen winken Beitragserstattungen – das senkt die Kosten weiter.
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„Keine Panik beim Thema Beitragsanpassung“
Dennoch muss man sagen, dass eine private Krankenversicherung kein Geldsparmodell ist. Natürlich hat das hohe Leistungsniveau seinen Preis. Experten weisen immer wieder darauf hin, dass es bei der PKV in erster Linie darum geht, sich und seiner Familie die bestmögliche medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Aber wie sieht die Situation bei älteren Versicherten aus? „Als Rentner ist die PKV doch unbezahlbar“, lautet ein weiteres gängiges Vorurteil. Fakt ist: Durch die regelmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge zur PKV in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich weniger stark gestiegen als in der GKV. Tendenziell wird sich diese Entwicklung auch in Zukunft voraussichtlich fortsetzen. Das garantieren die mehr als 281 Milliarden Euro an Rückstellungen, die in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit Stand vom August 2020 gebildet worden sind. Dadurch lassen sich die erwartbaren Kostensteigerungen durch die demographische Entwicklung, sprich: durch die Alterung der Gesellschaft, spürbar mildern.
Krankenversicherer bieten Beitragsentlastungskonzepte
Hinzu kommt: Ab dem 61. Lebensjahr reduziert sich der PKV-Beitrag, da der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent entfällt. Im Ruhestand muss auch kein Beitrag für Krankentagegeld mehr gezahlt werden. Die Beiträge können im Alter also sogar abnehmen – zumal PKV-Versicherte auch zahlreiche Möglichkeiten haben, diese durch einen passenden Tarifwechsel zum Renteneintritt stabil zu halten. Und zwar ohne, dass darunter der Versicherungsschutz leidet. Viele Unternehmen haben zudem wirkungsvolle Beitragsentlastungskonzepte entwickelt, mit denen Versicherte in jüngeren Jahren für die Ruhestandszeit vorsorgen können. Damit lassen sich Beiträge ab dem 65. Lebensjahr teilweise um mehrere hundert Euro monatlich senken.
Beispiel PKV und Arbeitslosigkeit: „Wenn ich meinen Job verliere, kann ich mir die PKV nicht mehr leisten“, lautet eine weitere Befürchtung. Fakt ist: Für Angestellte zahlt bei Arbeitslosigkeit meist das Arbeitsamt die Beiträge zur PKV. Sollten die Kosten in einer finanziellen Krise für den Versicherten nicht mehr zu stemmen sein, kann er gemeinsam mit seinem Berater nach Lösungen suchen und zum Beispiel bestimmte Versicherungsbausteine reduzieren. Hier sei vor allem der Beitragsentlastungstarif erwähnt, der sich nicht leistungsmindernd auf den Versicherungsschutz auswirkt. Als letztes besteht zudem noch immer die Möglichkeit, in den PKV-Basistarif zu wechseln, der dieselben Leistungen wie die GKV bietet.
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