- Von Achim Nixdorf
- 29.10.2020 um 17:26
Derzeit verschicken die Kfz-Versicherer wieder ihre Rechnungen für das neue Jahr. Die meisten Autofahrer interessiert beim Blick auf die aktuelle Beitragshöhe in der Regel nur, ob sich diese zum Vorjahr verringert hat. Wer unfallfrei geblieben ist, darf sich aufgrund einer besseren Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) über eine kleine Ersparnis freuen, sofern sich auch an den anderen Merkmalen (Regional- oder Typklasse) nichts geändert hat. Nach Einschätzung des Vergleichsportals Check24 kann sich jedoch auch hinter einem günstigeren Rechnungsbetrag eine Preiserhöhung verstecken. Deshalb sollten Autofahrer ihre Police genau prüfen.
Geldsparen bei der Kfz-Versicherung – es geht auch ohne Kündigung
„Versicherer können Preiserhöhungen leicht verstecken, wenn der Beitrag nicht so stark sinkt, wie er eigentlich sollte“, heißt es dazu in einer aktuellen Mitteilung von Check24. Der Hintergrund: Die Gesellschaften müssen in ihren Rechnungen einen Vergleichsbeitrag angeben: Er zeigt, auf welche Höhe der Beitrag aufgrund der verbesserten SF-Klasse gesunken wäre. Ist der Rechnungsbetrag höher als der Vergleichsbetrag, hat es meist eine versteckte Beitragserhöhung gegeben.
Das Vergleichsportal führt zur Erklärung folgendes Beispiel an: Ein Kunde zahlt aktuell 458 Euro im Jahr für seine Kfz-Versicherung. Sein Versicherer verlangt im kommenden Jahr 446 Euro, also rund 3 Prozent weniger. Doch der Blick auf den Vergleichsbeitrag zeigt: Die Kosten hätten auf 413 Euro sinken müssen. Der neue Kfz-Versicherungsbeitrag fällt 8 Prozent zu hoch aus – eine versteckte Preiserhöhung.
Stichtag ist der 30. November
„Viele Kunden wissen nicht, dass sie selbst bei gesunkenen Beiträgen noch deutliches Sparpotenzial haben“, sagt Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. „Besonders in der wettbewerbsintensiven Wechselsaison lohnt es sich daher, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Seit Juli ist der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag für Kfz-Versicherungswechsler um 14 Prozent gesunken.“
Bis zum Stichtag am 30. November können Kfz-Verträge, deren Hauptfälligkeit auf den 1. Januar fällt, noch regulär gekündigt werden. Im Falle einer (versteckten) Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
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