- Von Juliana Demski
- 10.11.2020 um 12:08
Kunden von gesetzlichen Krankenversicherern (GKV) können sich freuen: Ab Januar 2021 gibt es vereinfachte Regeln für einen Anbieterwechsel. Unter anderem müssen sie dann nicht mehr mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse bleiben, sondern können sich bereits nach einem Jahr eine neue suchen. Darauf weist das Portal „Finanzen.de“ hin und beruft sich dabei auf das MDK-Reformgesetz, das bereits im November 2019 verabschiedet wurde.
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Aber auch die 18-monatige Mindestmitgliedschaft nach einem Arbeitgeberwechsel entfällt ab 2021 – sowohl bei der bisherigen Krankenkasse als auch bei einem Anbieterwechsel. Wichtig sei nur, dass Beschäftigte diese Option binnen 14 Tage nach Arbeitsbeginn wahrnehmen, wie das Portal weiter berichtet.
Außerdem wird auch der Wechsel an sich einfacher für die Versicherten:
Bisher müssen Kassenpatienten selbst aktiv ihren Vertrag kündigen und ihrer neuen Versicherung eine Kündigungsbestätigung vorlegen. Ab 2021 reicht es, beim Anbieter in spe einen Neuaufnahmeantrag zu stellen. Alles Weitere erledigt das Unternehmen dann selbst. Einzig ihren Arbeitgeber müssen GKV-Kunden noch auf eigene Faust über einen Krankenkassenwechsel informieren. Die neuen Regeln bedeuten für beide Seiten weniger Bürokratie. Wer indes von der GKV in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss weiterhin aktiv kündigen.
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