- Von Achim Nixdorf
- 13.11.2020 um 12:48
Steht Hoteliers und Gastronomen nach dem ersten Corona-Lockdown im Frühjahr eine finanzielle Entschädigung aus ihrer Betriebsschließungsversicherung (BSV) zu? Mit dieser umstrittenen Frage musste sich nach vielen anderen Gerichten jetzt auch das Landgericht Essen beschäftigen.
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Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet, hatte Starkoch Nelson Müller wegen der Schließung seiner Rüttenscheider Restaurants „Müllers“ und „Schote“ im März und April 2020 von seiner Versicherung, der Helvetia, eine Summe von 360.000 Euro aus der BSV eingeklagt. Der Versicherer hatte die Forderung jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass Corona-bedingte Betriebsausfälle nicht abgedeckt seien. Der Erreger Covid-19 sei beim Abschluss der Police noch nicht im Infektionsschutzgesetz enthalten gewesen. Laut WAZ-Bericht schloss sich das Gericht nun dieser Argumentation weitgehend an.
Im Raum steht auch ein Vergleich
Der Gastronom zeigte sich nach der Gerichtsverhandlung enttäuscht. „Wenn man eine Betriebsausfallversicherung abschließt, geht man davon aus, dass sie zahlt, wenn der Betrieb schließt. Es bleibt schon ein schales Gefühl, wenn das nicht passiert“, wird Müller in der WAZ zitiert. Laut Bericht hält sich Müllers Anwalt Gerold Stoll nach Prüfung der Klage-Ablehnung weitere Rechtsmittel vor. Im Raum stehe auch ein möglicher Vergleich. Die Versicherung habe eine Zahlung von 15 Prozent der strittigen Summe in Aussicht gestellt.
„Im Falle eines Betriebsschlusses hätten Müller pro Tag 6.000 Euro zugestanden, maximal für 60 Tage im Jahr – summa summarum also 360.000 Euro“, heißt es in dem WAZ-Bericht. „Das Geld hätte laut Müllers Police gezahlt werden müssen, wenn seine Restaurants wegen einer Krankheit geschlossen werden, die im Infektionsschutzgesetz erfasst ist. Naturgemäß war Sars-CoV-2 bei Abschluss der Versicherung noch nicht in dem Gesetz aufgelistet.“
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