- Von Manila Klafack
- 18.11.2020 um 12:38
Können bei der Auszahlung einer Riester-Rente plötzlich zusätzliche Gebühren verlangt werden? Nein, findet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und beruft sich auf entsprechende Urteile. Wie die Verbraucherschützer am Dienstag meldeten, gingen zunehmend Beschwerden von Verbrauchern ein, die sich über zusätzlich erhobene Kosten beklagten. Als Grundlage dieser Forderung führten die Anbieter der betreffenden Riester-Verträge bestimmte Klauseln an.
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Doch die Klauseln, auf die sich die Forderung der Anbieter gründen, sind laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unzulässig. Diese Einschätzung haben, so die Verbraucherzentrale, bereits zwei Gerichte bestätigt – zum einen das Landgericht Kaiserslautern in seinem Urteil vom 14. August 2020 (Aktenzeichen 2 O 850/19) sowie das Landgericht Dortmund am 1. September 2020 (Aktenzeichen 25 O 8/20). Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Betroffen waren demnach VorsorgePlus-Verträge der Kreissparkasse Kaiserslautern sowie der Sparkasse Westmünsterland. Zudem sollen bundesweit vertriebene Riester-Sparverträge von Sparkassen sowie VR-RentePlus-Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken betroffen sein.
In den Verträgen heißt es: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“
Eine solche Klausel könne dazu führen, dass bei den dann unterbreiteten Vertragsangeboten für eine Leibrente hunderte von Euro als Kosten abgezogen werden, die dann bei der Auszahlung der Rente fehlen würden, so die Verbraucherschützer.
Verbraucherzentrale verweist auf Musterbrief
„Aus dieser Klausel geht aber weder hervor, in welcher Höhe Kosten verlangt werden, noch wer diese dann in Rechnung stellt“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „derart unbestimmte Klauseln sind klar rechtswidrig.“
Kunden vergleichbarer Sparverträge könnten sich mit einem Musterbrief gegen die zusätzlichen Kosten wehren. Sollten die Institute nicht einlenken, können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden, heißt es.
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