- Von Manila Klafack
- 20.11.2020 um 14:17
Bislang müssen künftige Rentenbezieher vor allem ein bestimmtes Alter erreichen, um abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu können. Eine Reform der Rente könnte das ändern. Ein CDU-Vorschlag sieht laut Presseberichten vor, dass künftig die Versicherungsjahre und eben nicht länger das Alter für den Rentenbezug entscheidend sind.
Für alle vor 1947 Geborene liegt die Grenze aktuell bei 65 Jahren. Alle, die zwischen 1947 und 1963 zur Welt kamen, können zwischen 65 und 67 Jahren in die Rente gehen, die Jahrgänge ab 1964 erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Reform könnte ab 2030 gelten
Die CDU will das ändern. Demnach solle ab 2030 nicht mehr die Regelaltersgrenze herangezogen werden, sondern die Regelversicherungsgrenze. 45 Jahre könnte diese Regelversicherungszeit betragen. Für die Berechnung solle der Zeitpunkt des ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrages oder spätestens der Zeitpunkt gelten, wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht.
Zudem sei in dem Vorschlag die Rede davon, die Beitragspflicht zur Rentenversicherung ab 2030 auf andere Einkunftsarten, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, auszuweiten. Auch mehr Geld aus Steuereinnahmen könnte zur Stabilisierung aller Sozialversicherungsbeiträge dienen.
Ferner stehe das bisherige umlagefinanzierte System zur Debatte. Es könnte langfristig in eine Mischung aus Umlage und Kapitalanlage über einen Rentenfonds verändert werden. Der Fachausschuss wolle am 30. November den Vorschlag erneut diskutieren.
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