Jochen Ruß ist Geschäftsführer des Ifa – Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm. © Jens Hannewald
  • Von Lorenz Klein
  • 25.11.2020 um 17:41
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Verbraucherschützer raten davon ab, die private Altersvorsorge mit einer Absicherung der Berufsunfähigkeit zu verknüpfen – etwa als Rürup-Rente mit angedockter BUZ. Eine pauschale Ablehnung sei allerdings nicht haltbar, wie eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des Finanzdienstleisters MLP ergab.

Bei vielen Versicherungsmaklern genießt die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einen „ausbaufähigen“ Ruf, gelinde gesagt. Das liegt aber nur an dem Einschub „zusatz“, denn der „reine“ Berufsunfähigkeitsschutz ist bei Maklern und anderen Vermittlern über jeden Zweifel erhaben, so meist auch bei den Verbraucherschützern.

Umstritten ist also nicht die Sinnhaftigkeit eines BU-Schutzes an sich, sondern nur wie dieser vertraglich ausgestaltet ist – sprich als Einzelvertrag in Form einer Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als BUZ-Vertrag, der an eine Altersvorsorge gekoppelt ist – beispielsweise im Rahmen einer Rürup-Rente, auch Basisrente genannt.

Verbraucherschützer warnen oft vor dieser Verknüpfung. Es sei besser, Sparvorgang und Risikoabsicherung in jeweils getrennten Verträgen abzuschließen. Denn wer sich als Verbraucher gezwungen sehe, seine Altersvorsorge zu kündigen, verliere dadurch auch den wichtigen BU-Schutz – um nur einen Vorbehalt zu nennen.

Beim Finanzdienstleister MLP, der von Haus aus recht viele solcher „Koppel-Verträge“ in seinen Beständen führt, ist man von dieser Sichtweise einigermaßen genervt – und hat sich daher um wissenschaftlichen Rat beim unabhängigen Ifa, dem Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften, bemüht. Die Forscher aus Ulm sollten ergründen, was an den „oft pauschalen und unzureichend belegten Meinungen“ dran ist, um so zu einer laut Ifa „Versachlichung der Diskussion beizutragen“.

Die Ergebnisse, zu denen das Ifa-Team unter Federführung des Finanzwissenschaftlers Jochen Ruß gekommen sind, dürfte MLP zufriedenstellen – auch wenn das Fazit der Studienautoren auf ein beherztes „Es kommt drauf an“ hinausläuft. „Pauschale Ablehnungen gekoppelter Lösungen sind nicht haltbar – genau das zeigen die Berechnungen des Ifa-Instituts“, kommentiert Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP, die Studie.

Konkret kommt das Ifa am Mittwoch in einer Pressemitteilung zu folgender Aussage:  

„Eine pauschale Ablehnung der Basisrente + BUZ ist wissenschaftlich genauso wenig haltbar wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.“

Die Autoren sind bei ihrem „sachgerechten Vergleich“ so vorgegangen, das Konstrukt Basisrente + BUZ auf der einen Seite mit einem Fondssparplan und selbstständiger (also entkoppelter) Berufsunfähigkeitsversicherung (Fondssparplan + SBU) auf der anderen Seite gegenüberzustellen.

Dabei wurden jeweils qualitative und quantitative Kriterien beziehungsweise Unterschiede unter die Lupe genommen.

Die qualitativen Kriterien/Unterschiede umfassen dabei den „Grad der Flexibilität und Zugriff auf angesparte Mittel“, „Abhängigkeit des BU-Schutzes vom Sparprozess“, „Kapital- und Rentengarantien“ und die „Obergrenze für den Anteil der BU-Prämie“.

Die quantitativen Kriterien/Unterschiede setzen sich zusammen aus „Besteuerung“ und „Kostenstruktur“.

Was ergab der Vergleich nun?

„In den qualitativen Kriterien weist die Basisrente + BUZ Nachteile gegenüber dem Fondssparplan + SBU auf“, halten die Autoren fest. Hier seien insbesondere „signifikante, vom Gesetzgeber explizit für die Basisrente vorgegebene Einschränkungen in Bezug auf Flexibilität und Zugang zum bereits angesparten Guthaben zu nennen sowie die Tatsache, dass der BU-Schutz neu organisiert werden muss, wenn der Sparprozess reduziert oder eingestellt wird“, so die Erkenntnis der Autoren. Immerhin sei aber eine spätere Entkoppelung des Berufsunfähigkeitsschutzes zumindest bei modernen Basisrenten + BUZ in der Regel möglich – ohne, dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen sei, wie die Autoren ergänzen.

Im Hinblick auf die quantitativen Unterschiede merken die Autoren an, dass sie das jeweilige Preis-Leistungs-Verhältnis durch konkrete Berechnungen genauer analysieren konnte. Man habe dazu verschiedene Musterkunden betrachtet und unterstellt, dass in beiden Produktkombinationen kostengünstige ETFs als Fonds gewählt wurden.

Das Ergebnis: „Es zeigt sich, dass die Basisrente + BUZ für Verbraucher, die von einem niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase im Vergleich zur Ansparphase ausgehen können, stets (und teilweise deutlich) günstiger ist. Für Verbraucher, die in der Anspar- und Rentenphase ähnlich hohe Steuersätze haben, schneiden beide Produktkombinationen ähnlich gut ab.“

Hingegen trete „eine klare Vorteilhaftigkeit“ der Variante Fondssparplan + SBU in keinem der betrachteten Fälle auf – auch nicht, wenn Annahmen zur unterstellten Fondsrendite, zu Kosten oder Alter des Verbrauchers und Laufzeit der Verträge variiert würden. Die Gruppe der Verbraucher, für welche die Basisrente + BUZ in den quantitativen Kriterien vorteilhaft sei, sei also sehr groß, schreiben die Wissenschaftler.

Was bleibt? Keine einfachen Pauschalaussagen

Das Gesamtfazit der Autoren zeigt wiederum, dass die Entscheidung für eine der beiden unterschiedlichen Vorsorge-Varianten – „Mit BUZ“ versus „Ohne BUZ“ – stark von der individuellen Situation des Verbrauchers abhänge. „Um diese Vor- und Nachteile zu verstehen und sie gegeneinander abzuwägen, ist also entsprechende Expertise notwendig“, so die abschließende Erkenntnis der Ifa-Wissenschaftler.

Die vollständige Studie stellt das Ifa auf seiner Website kostenlos zum Download zur Verfügung.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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