- Von Achim Nixdorf
- 26.11.2020 um 15:04
Etappensieg für Jürgen Lochbihler: Der Wirt des „Pschorr“ am Münchener Viktualienmarkt hatte seine Versicherung verklagt, weil die sich geweigert hatte, aus einer bestehenden Betriebsschließungsversicherung zu bezahlen – und bekam jetzt vom Münchner Landgericht recht. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Demnach stehen dem Gastronomen wegen der coronabedingten Schließung seines Betriebs im Frühjahr 465.000 Euro zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Laut dem Bericht hatte Lochbihler sein Wirtshaus so versichert, dass er bei einer behördlich angeordneten Schließung einen Tagessatz von 15.500 Euro erhalten sollte – für 30 Tage pro Jahr, also insgesamt 465.000 Euro. Wie in anderen Fällen hatte der Versicherer jedoch argumentiert, dass die Schließung im Frühjahr nicht versichert sei, weil das Corona-Virus in der Police nicht aufgeführt werde.
Außerdem habe nicht das Gesundheitsamt, sondern die Staatsregierung den Beschluss zur Schließung gefasst. Und schließlich habe es noch die Möglichkeit eines Außer-Haus-Verkaufs gegeben. „All das ließ das Gericht jedoch nicht gelten“, schreibt die Zeitung weiter.
In der Diskussion um Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) haben die Gerichte bislang recht unterschiedlich entschieden. Erst kürzlich war zum Beispiel der Promikoch Nelson Müller mit einer entsprechenden Klage gegen seinen Versicherer vor dem Landgericht Essen gescheitert (wir berichteten).
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