Maryna Bibik, Fachbereichsleiterin Kranken beim Hamburger Analysehaus Ascore, prüft und bewertet regelmäßg bKV-Tarife © Maryna Bibik
  • Von René Weihrauch
  • 04.12.2020 um 13:25
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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet Maklern ein großes Marktpotenzial. Doch was macht eigentlich eine gute bKV aus? Maryna Bibik, Fachbereichsleiterin Kranken beim Hamburger Analysehaus Ascore, nennt hier die wichtigsten Kriterien.

„Es beginnt bereits beim Antragsverfahren“, antwortet Branchenkennerin Maryna Bibik auf die Frage, worauf bei der Auswahl der bKV geachtet werden sollte. „Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Möglichkeit einer „Listenanmeldung“ besteht. Sie vereinfacht das Antragsverfahren enorm. Mehr als 90 Prozent der von uns untersuchten Tarife erfüllen dieses Kriterium.“ Derzeit stehen 215 bKV-Tarife von 16 Versicherungsunternehmen auf der Liste der Ascore-Analysten. Für ihre Bewertung nutzen sie ein spezielles Scoring-Verfahren, das auf einer Vielzahl von quantitativen und qualitativen Kriterien basiert.

Im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren weist Dr. Maryna Bibik auf die Relevanz der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle der bKV hin: die arbeitgeber- beziehungsweise arbeitnehmerfinanzierte Variante sowie Mischformen. „Am wichtigsten ist die arbeitgeberfinanzierte Form der bKV“, so die Expertin. „Für die Beschäftigten entstehen dabei keine Kosten. Außerdem sind die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge einheitlich und nicht – wie bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante – abhängig vom Alter der versicherten Mitarbeiter. Eine Listenanmeldung ist grundsätzlich bei einer arbeitgeberfinanzierten Variante möglich.“

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Weitere Kriterien wie zum Beispiel den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung fasst Frau Bibik unter dem Punkt „vereinfachte Annahmerichtlinien“ zusammen: „Bei einer individuell abgeschlossenen privaten Krankenversicherung kann eine ungünstige Gesundheitsprüfung bis zur Antragsablehnung führen. Ein Verzicht auf eine solche Prüfung ist immer auch ein klares Signal an die Beschäftigten: Keiner wird ausgeschlossen. Hierauf zielt auch das Kriterium „Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert“ ab.“

Wichtig: Können Angehörige mitversichert werden?

Außerdem sollten beim Abschluss einer bKV keine Wartezeiten für die Versicherten entstehen, der Versicherungsschutz greift also direkt ab Vertragsschluss. Hinzu kommt noch, dass die Versicherung ohne Altersrückstellungen kalkuliert ist – das führt zu niedrigeren Beiträgen.

Einer der wichtigsten Punkte ist laut Frau Bibik die Möglichkeit einer Mitversicherung von Angehörigen: „Umfragen bestätigen immer wieder, dass Beschäftigte gerade hieran ein großes Interesse haben. In etwa 90 Prozent der uns vorliegenden Tarife ist das auch möglich, häufig aber nur mit einer Gesundheitsprüfung für die Familienmitglieder. Es gibt aber auch Tarife, in denen die Prüfung für Angehörige ebenfalls entfällt. Gelegentlich ermöglichen Versicherer ihren Kunden das im Rahmen einer zeitlich begrenzten Öffnungsaktion, die über zwei bis sechs Monate ab Beginn des Gruppenversicherungsvertrages oder ab Versicherungsbeginn für den angestellten Mitarbeiter läuft.“

Anschlussversicherung sollte möglich sein

Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin das Unternehmen verlässt? Daraus ergibt sich ein weiteres bKV-Kriterium, nämlich die „Fortführung des Tarifs in einer Anschlussversicherung“. Maryna Bibik: „Der bKV-Tarif wird dann in einer Einzelversicherung – im gleichen oder einem vergleichbaren Tarif vom Versicherer – weitergeführt, den der Versicherte selbst zahlt. Das ist in allen von uns erfassten Tarifen möglich. Versicherte müssen allerdings beachten, dass ein solcher Anschluss meistens nicht automatisch erfolgt, sondern fristgerecht neu beantragt werden muss. Der ausgeschiedene Mitarbeiter wird hierbei über sein Fortführungsrecht informiert.“

Die Qualität einer betrieblichen Krankenversicherung definiert sich nicht zuletzt natürlich über die Leistungsstärke der Tarife. Zum Leistungskatalog gehören in der Regel die privatärztliche Krankenhausbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer, Leistungen bei Zahnersatz und -behandlung, Vorsorgeuntersuchungen und Zuschüsse zu Sehhilfen. Unternehmen können die gewünschten Bausteine selbst zusammenstellen.

Budget-Tarife zunehmend interessant

BKV-Expertin Bibik macht aber noch auf eine weitere Tarifart aufmerksam, die in letzter Zeit immer attraktiver wird, die sogenannten Budget-Tarife: „Dabei hat der Versicherte jährlich eine bestimmte Summe, also ein Gesundheits-Budget, zur Verfügung, das er nach eigenem Ermessen einsetzen kann – also zum Bespiel einen Teil für Zahnprophylaxe, einen anderen Teil für Medikamentenzuzahlungen oder eine neue Sehhilfe. Die monatliche Beitragshöhe pro Mitarbeiter richtet sich nach der Höhe des zur Verfügung gestellten Budgets. Für preisintensivere Leistungen wie Implantate ist ein solcher Kompakt-Tarif jedoch weniger geeignet.“

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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