- Von René Weihrauch
- 04.12.2020 um 07:40
Pfefferminzia: Welchen Hauptrisiken sind IT-Unternehmen ausgesetzt?
Carsten Hoffmann: IT-Unternehmen sind sehr heterogen aufgestellt, deshalb lässt sich das pauschal schwer sagen. Nehmen Sie zum Beispiel einen Softwarehersteller, der Anwendungssoftware schreibt. Der hat zunächst mal ein klassisches Produktrisiko wie jedes andere Unternehmen auch. Allerdings spielt hier auch die jeweilige Branche, für die ein IT-Unternehmen tätig ist, eine wichtige Rolle. Bietet das Unternehmen etwa CAD/CAM-Lösungen für den Maschinenbau an, dann lassen sich diese Risiken in der Regel durch eine klassische Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure besser abdecken. Anders sieht es in der Gesundheitsbranche aus. Da sind Sie sehr schnell im Medizinproduktbereich, was eine ganz andere Absicherung erfordert. Bei Unternehmen, die Cloud-Dienstleistungen anbieten und Kundenwebsites hosten, steht wiederum vermutlich der Datenschutz und vereinbarte Servicelevel im Fokus. Ein weiterer Bereich ist die IT-Beratung. Es ist ein Unterschied, ob das Unternehmen lediglich bei der Umstellung einer Internet-Plattform beratend tätig ist oder bei der Umstellung einer gesamten IT-Infrastruktur mitwirkt und Kosteneinsparungen oder Produktivitätserhöhungen in Aussicht stellt, dann ist man bereits in den Bereich der Unternehmensberatung tätig.
Grundsätzlich besteht natürlich auch das Risiko von Eigenschäden, etwa durch Cybercrime-Attacken, Feuer, Wasserschäden und Ähnliches, die durch eine Cyber-Police beziehungsweise durch Sach- und Elektronikversicherungen abgedeckt sein sollten.
So sprechen Vermittler ihre Kunden richtig auf die Cyberabsicherung an
Die Technik macht´s
Wenn Mitarbeiter Unternehmen mutwillig schaden
Was sollten Makler ihren Kunden also raten?
Je nach Ausrichtung des Unternehmens müssen in der Absicherung unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Das Kernstück ist aber immer eine gute IT-Haftpflichtversicherung. Viele Versicherer haben sich hier von den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen gelöst und sich speziell auf die Erfordernisse von IT-Unternehmen ausgerichtet. Eine gute IT-Haftpflicht sollte immer Personen-, Sach- und echte Vermögensschäden beinhalten. Weiterhin sollten vertragliche Haftungsvereinbarungen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Weitere wichtige Produkte sind zum Beispiel auch die D&O-Versicherung, die das Haftungsrisiko für „Directors and Officers“, also für Organe und Leitende Mitarbeiter, abdeckt oder auch die Vertrauensschadenversicherung, die zum Beispiel bei Geheimnisverrat Versicherungsschutz bietet. Ein weiterer sinnvoller Baustein ist eine sogenannte Keyman-Versicherung. Sie verhindert Liquiditätsengpässe, die entstehen können, wenn ein unverzichtbarer „Schlüsselmitarbeiter“ stirbt oder schwer erkrankt. Ebenso sollte eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die Rechtskosten bei Ordnungswidrigkeiten und Strafverfolgung abdeckt, wenn beispielsweise Datenschutzrichtlinien nicht eingehalten wurden.
Oft unterschätzt werden Ansprüche Dritter aus Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen.
Das stimmt. Auf dieses Risiko können Makler Kunden durchaus hinweisen. Es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, Webseiten im Internet auf Urheber- und Markenrechtsverstöße hin zu durchforsten und dann Abmahnungen zu schreiben. Wer etwa unabsichtlich ein geschütztes Keyword in einem SEO-Text verwendet oder seine Website mit Musik unterlegt, die durch das Urheberrecht geschützt ist, kann schnell Probleme bekommen. Eine gute IT-Haftpflichtversicherung sollte diese Ansprüche beinhalten.
Wie gehen Makler bei der Risikoeinschätzung am besten vor – und wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
Viele Versicherer stellen zu diesem Zweck vorgefertigte Fragebögen zur Verfügung, die können hilfreich sein. In der Regel haben wir in der IT-Haftpflicht ja eine offene Deckung, das heißt, dass im Grunde alle IT-Bereiche versichert sind. Der Fragebogen hilft dem Makler, das Risiko besser einzuschätzen und somit auch vom Versicherer ein risikogerechtes Angebot zu erhalten. Zu den Versicherungssummen: Hier gibt es in einigen Branchen gesetzliche Grundlagen. Zum Beispiel sieht das Telekommunikationsgesetz eine Höchsthaftung von 12,5 Millionen Euro vor. Manche Auftraggeber fordern auch Haftungsvereinbarungen und geben eine bestimmte Versicherungssumme vor. Bei der Versicherung der eigenen Sachsubstanz sollte der Neuwert der Wiederbeschaffung zugrunde gelegt werden, bei einer Betriebsunterbrechung der Rohertrag.
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