- Von Achim Nixdorf
- 14.01.2021 um 14:00
Der Bund der Versicherten (BdV) muss nach eigenen Angaben gegenwärtig eine Flut von Verbraucheranfragen zu Beitragserhöhungen in der privaten Pflegetagegeldversicherung bearbeiten. Das werfe ein schlechtes Licht auf die Gesellschaften und zeige, wie intransparent viele arbeiteten, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Viele Versicherte können die Sprünge nicht nachvollziehen. Ihnen wird bei Vertragsabschluss nicht offen erklärt, dass steigende Beiträge programmiert sind.“
„Hier ist der Gesetzgeber gefordert“
Die private Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Art der Pflegezusatzversicherung. Die Versicherten erhalten im Pflegefall ein Tagegeld, das ihnen zur freien Verfügung steht. Wofür sie das Geld verwenden, entscheiden sie selbst.
„Die hohen Beitragsanpassungen sind ausnahmsweise nicht auf schlechte Arbeit oder Fehlkalkulation der Versicherer zurückzuführen, sondern auf gesetzliche Leistungsausweitungen, die nun eingepreist werden“, so Kleinlein. „Dass wir das den Versicherten erklären müssen, zeigt allerdings, wie schlecht es um die Transparenz in der PKV bestellt ist.“
Erschwerend komme hinzu, dass der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Tagen verdeutlicht habe, dass die Versicherer keine transparente Erläuterung der Beitragsanpassung geben müssten. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich für Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu sorgen“, fordert Kleinlein.
Erweiterung des Leistungskatalogs
Im Zuge der Reform der Pflegeversicherung wurde unter anderem der Leistungskatalog deutlich erweitert. Diese Leistungsausweitungen, die in mehreren Schritten seit 2015 mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III sowie dem Pflegepersonalstärkungsgesetz umgesetzt wurden, wirken sich auf die Leistungsausgaben und damit auch auf die Beiträge der privaten Pflegeversicherung aus. Vor einem Jahr erhöhten sich schon in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) die Beiträge.
Immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland
BGH strafft Regeln für Beitragserhöhungen in der PKV
Beitragssteigerungen in der PKV geringer als in der GKV
Die Unternehmen dürfen Prämien erst dann neu kalkulieren, wenn die erforderlichen Versicherungsleistungen die kalkulierten Versicherungsleistungen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen – üblich sind 5 bis 10 Prozent (sogenannte auslösender Faktor). Hinzu kommt, dass die Alterungsrückstellungen für diese Leistungen zukünftig auch noch mit einem niedrigeren Rechnungszins nachkalkuliert werden müssen. Vor allem seit 2019 ist nach den großen Pflegereformen der letzten Jahre bei vielen PKV-Versicherungsunternehmen dieser auslösende Faktor nun angesprungen.
Auch GKV-Versicherte müssen mehr zahlen
Auch gesetzlich Krankenversicherte müssen für die soziale Pflegeversicherung (SPV) mehr zahlen. Seit Einführung der Pflegrade ab 2017 ist der SPV-Beitrag von 2,35 auf 3,05 Prozent und für Kinderlose (ab 23 Jahre) grundsätzlich von 2,60 Prozent auf 3,30 Prozent in fast allen Bundesländern angehoben worden – begleitet von einer regelmäßigen jährlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
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