- Von Lorenz Klein
- 15.01.2021 um 10:57
Nur 6 von 53 Versicherern bieten in Risikogebieten von sich aus eine Versicherung gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen ohne Selbstbeteiligung an. Das berichtet die Verbraucherzentale Rheinland-Pfalz am Dienstag in einer Mitteilung.
Die Verbraucherschützer wollten mit ihrer Umfrage vom Herbst 2020 herausfinden, ob es für Besitzer von Wohnhäusern einfacher geworden ist, sich gegen sogenannte Elementarschäden zu versichern (hier geht es zum Download der Studie). Dafür bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die als „Anhängsel“ zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann und Schäden durch folgende Risiken abdeckt:
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Die Verbraucherzentrale hat nach eigenen Angaben 53 Versicherer angeschrieben, die in Rheinland-Pfalz Gebäudeversicherungen anbieten. Die Frage war demnach, ob die Assekuranzen in ihren Verträgen automatisch auch den Schutz für Schäden durch Starkregen und Hochwasser anbieten. Durch dieses „Opt-Out-Verfahren“ erhalten Kunden einen Rundum-Schutz für ihr Haus, wie die Verbraucherschützer betonen.
„Zu diesem Vorgehen raten sowohl Verbraucherschützer als auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)“, stellt die Organisation aus Rheinland-Pfalz klar. „Wer auf diesen Schutz verzichten möchte, muss sich aktiv dagegen entscheiden und die entsprechende Klausel im Vertrag streichen.“
2020 bisher unterdurchschnittliches Schadenjahr
Welche Versicherungen Bauherren soliden Schutz bieten
Wer braucht eigentlich eine Elementarversicherung?
Nach diesem Prinzip handeln die Versicherer aber offenbar nur selten: „Das Ergebnis unserer Umfrage ist enttäuschend“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale. „18 der befragten 53 Gesellschaften haben gar nicht oder unverständlich geantwortet oder eine Antwort ausdrücklich verweigert.“
Opt-Out-Verfahren ohne Selbstbehalt kaum verbreitet
Die Verbraucherzentrale geht deshalb davon aus, dass diese Gesellschaften „kein Interesse daran haben, ihren Kundinnen und Kunden Schutz bei Elementarschäden zu gewähren“. Und das, obwohl der Versicherungsverband GDV immer wieder betone, dass mehr als 99 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland „problemlos versicherbar“ seien, kritisiert Wortberg.
Selbst in Gebieten, die bisher von Hochwasser und Starkregen verschont worden seien, böten nur 7 von 53 Anbietern das Opt-Out-Verfahren ohne Selbstbehalt an. 10 weitere Gesellschaften sind laut der Umfrage zumindest bereit, Verträge mit Opt-Out-Option mit einem Selbstbehalt anzubieten, heißt es.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz habe bereits in einer früheren Untersuchung im Jahr 2017 festgestellt, dass ein solcher Selbstbehalt – je nach Lage des Gebäudes – bis zu 10.000 Euro betragen kann. Ein Betrag, der für viele kaum erschwinglich ist.
„Versicherungssituation überhaupt nicht verbessert“
„Die Versicherungssituation im Bereich Starkregen und Hochwasser hat sich in unseren Augen überhaupt nicht verbessert“, kritisiert Wortberg, „und das, obwohl alle Seiten immer wieder übereinstimmend feststellen, dass die Schäden insbesondere durch Starkregen permanent steigen. Das System mit bezahlbaren Prämien für alle Hausbesitzer kann nur dann funktionieren, wenn es eine Pflichtversicherung gibt und die Kosten dadurch solidarisch verteilt werden.“
Die Vielzahl der Schäden nach einem plötzlichen Starkregen in bis dahin nicht betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz, wie zum Beispiel Linz am Rhein, dem Donnersbergkreis oder Trier-Land, sei „ein weiteres gewichtiges Argument für eine Pflichtversicherung“. Die Verbraucherzentrale fordere die Verantwortlichen aus Politik und Versicherungswirtschaft deshalb erneut auf, „zeitnah eine Pflichtversicherung auf den Weg zu bringen“.
Weiter betont Wortberg, dass Zweifel an der Finanzierung einer Pflichtversicherung „nicht stichhaltig“ seien: „Selbst in einem so kleinen Land wie der Schweiz funktioniert diese Pflichtversicherung seit über 80 Jahren und es ist bisher kein Versicherer dadurch in den Konkurs gegangen.“
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