- Von Juliana Demski
- 19.01.2021 um 18:31
Bis vor Kurzem konnten Besucher des Vergleichsportals Check24 im Internet auch Girokonten vergleichen. In den Augen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war dieses Angebot jedoch nicht vielfältig genug. Von 1.717 Kreditinstituten waren nur 567 Anbieter gelistet – ein Grund für eine Klage des Verbands gegen Check24.
Ferner bemängelte der VZBV, Check24 habe pro Anbieter nur ein Kontomodell vorgestellt, nicht aber das vollständige Angebot der Kreditinstitute. Auch hätten die Suchfilter nicht korrekt funktioniert. „So wurden in vier von fünf überprüften Postleitzahlbereichen in Hamburg, Leipzig, München und Berlin Kontoangebote zentraler Sparkassen und Volksbanken nicht angezeigt“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite. Zudem sei der Untersuchung zufolge die Seite zu nah an anderen kommerziellen Angeboten von Check24 angelehnt gewesen.
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Nun, rund fünf Monate später, hat das Portal den Girokontenvergleich von seiner Webseite genommen. „Das ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, so VZBV-Vorstand Klaus Müller. „Das Angebot von Check24 war nicht geeignet, für Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick über geeignete Kontoangebote am Markt zu finden. Die Webseite sei zwar vom TÜV Saarland zertifiziert, aber dennoch mangelhaft und unzureichend. Sie erfüllte schlicht nicht die europarechtlichen Anforderungen.“
Und weiter: „Die Vergleichswebseite sollte nach dem Willen des Gesetzgebers Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, das passende Konto für den eigenen Bedarf zu finden.“ Wenn aber nur ein geringer Anteil aller Angebote am Markt gelistet werde, sei eine solche Seite schlichtweg unbrauchbar. Es müsse daher sichergestellt sein, dass Anbieter einer solchen Vergleichswebseite objektiv seien und diese nicht ihrem eigenen Vorteil dienten, fügt Müller hinzu.
Deutschland hinkt hinterher
Eine Beauftragung von Check24 mit der Umsetzung einer Vergleichswebseite durch das Bundesfinanzministerium folgte laut dem VZBV einer EU-Richtlinie von 2018 und gemäß des Zahlungskontengesetzes. „Deutschland war viel zu spät dran“, findet Müller. „Nun sind wir bereits zwei Jahre in Verzug. Von Beginn an haben wir vor einer privaten interessengesteuerten Lösung gewarnt. Die Leidtragenden sind nun die Verbraucher. Das ist beschämend“, ärgert sich der Verbraucherschützer. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten hätten die Richtlinie längst umgesetzt und auf öffentlich-rechtliche Träger gesetzt.
Der VZBV fordert deshalb eine zügige Neuvergabe an einen unabhängigen Träger. Dazu Müller: „Es geht hier um den Überblick der Verbraucher auf einem sehr differenzierten Markt. Es ist ärgerlich, wenn Verbraucher draufzahlen, weil sich günstige und passende Angebote nur schwer finden lassen. Unabhängige Träger wie die Bafin oder die Stiftung Warentest wären besser geeignet, Verbrauchern hier ein gutes, brauchbares Angebot zu machen“.
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