- Von Achim Nixdorf
- 25.01.2021 um 15:58
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Aussagen der Rentenversicherung bekräftigt und Hoffnungen auf eine Erhöhung der Altersbezüge im laufenden Jahr eine Absage erteilt. „Wir müssen damit rechnen, dass es in diesem Jahr im Westen keine Rentenerhöhung geben wird und im Osten nur aufgrund der Angleichung eine sehr geringe“, sagte Heil der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Wichtig ist, dass gesetzlich abgesichert ist, dass es keine Rentenkürzung geben wird.“
Zum Hintergrund: Grundsätzlich kann es nur eine Rentenerhöhung geben, wenn die Löhne und Gehälter im Jahr vor der Rentenanpassung gestiegen sind. Im Corona-Krisen-Jahr 2020 war das jedoch nicht der Fall. Zudem setzt auch der demografische Wandel die Rentenkassen unter Druck, denn von 2025 bis 2040 geht die Generation der Babyboomer schrittweise in Rente.
Endgültige Entscheidung fällt im Frühjahr
So wird es in diesem Jahr wohl nur für den Osten der Republik aus gesetzgeberischen Gründen eine leichte Rentenanpassung von rund 0,7 Prozent geben. Im vergangenen Jahr waren die Renten in den neuen Bundesländern noch um 4,2 Prozent und in den alten Bundesländern um 3,45 Prozent gestiegen. Eine Nullrunde hatte es zum letzten Mal 2010 im Jahr nach der Finanzkrise gegeben. Die endgültige Entscheidung für die jährliche Renten-Anpassung zum 1. Juli fällt die Bundesregierung erfahrungsgemäß im Laufe des Frühjahrs.
Anders als man vermuten könnte, hat die Pandemie zu keinem Einbruch der Beitragseinnahmen in der Rentenkasse geführt. Im Gegenteil: Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung stiegen die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen 2020 sogar leicht um 0,9 Prozent auf 224 Milliarden Euro. „In Anbetracht der ökonomischen Rahmenbedingungen, die sich durch die Corona-Krise deutlich verschlechtert haben, ist dies für die Rentenversicherung eine positive Nachricht“, betonte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die coronabedingten Auswirkungen auf die gesetzliche Rente seien begrenzt, da auch während des Bezugs von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt würden.
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