- Von Anette Bierbaum
- 22.02.2021 um 12:10
Es surrt und schwirrt und brummt am Himmel. Für immer mehr Hobbypiloten dienen Drohnen als kleines Abenteuer für zwischendurch. Doch viele vergessen dabei die Folgen unsanfter Landungen. Und nicht nur das: Auch in der Luft können die kleinen Flugkörper für enormen Schaden sorgen.
Laut „Handelsblatt“ wurden im deutschen Luftraum allein im vergangenen Jahr 92 Flugbehinderungen durch Drohnen gemeldet. Nach Meldung der Deutsche Flugsicherung (DFS) war der Frankfurter Flughafen 24-mal betroffen. Zweimal war dieser sogar für viereinhalb Stunden betriebsunfähig. Ähnlich schwerwiegend können die Schäden und Folgekosten ausfallen, wenn eine Drohne durch eine Windböe außer Kontrolle gerät und beispielsweise über einer Autobahn abstürzt und einen Unfall verursacht.
Wer darf Drohnen fliegen lassen?
Seit Jahresbeginn 2021 gibt es innerhalb der EU klare Vorschriften für Drohnenbesitzer: Die Drohnenverordnung unterteilt die Flugobjekte in fünf Risikoklassen (C0 bis C4): je nach Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen. Außerdem führt die Drohnenverordnung drei Anwendungsszenarien ein: offen, spezifisch und zertifiziert.
Drohnen der führerscheinfreien Klasse C0 dürfen abflugbreit weniger als 250 Gramm wiegen und eine horizontale Höchstgeschwindigkeit von 19 Meter pro Sekunde nicht überschreiten. Außerdem müssen ihre Piloten eine direkte Sichtverbindung bis 120 Meter Höhe einhalten
Für den Start von Drohnen, die mehr als 500 Gramm wiegen, benötigen sie den „kleinen Drohnenführerschein“ beziehungsweise den EU-Kompetenznachweis A1 oder A3. Die bislang kostenlose Prüfung dafür können Hobbydrohnenpiloten bequem innerhalb von 30 Minuten online absolvieren, indem sie die erforderlichen 40 Multiple-Choice-Fragen richtig beantworten. Bei zu vielen falschen Antworten kann der Test beliebig oft wiederholt werden. Dennoch eignen sich Drohnen nicht als Kindergeburtstagsgeschenk. Um den EU- Kompetenznachweis absolvieren zu können, müssen die Nachwuchspiloten mindesten 16 Jahre alt sein.
Wo dürfen Drohnen überhaupt fliegen?
Auch welche Drohne wo fliegen darf, wird mit der neuen EU-Verordnung reglementiert: Drohnen der Unterkategorie A1 dürfen an Menschen heranfliegen, diese aber nicht überfliegen. Drohnen der Kategorie A2 dürfen sich Personen im Langsamflugmodus bis auf fünf Meter nähern, mit normaler Geschwindigkeit gilt ein Abstand von 30 Metern. Der Mindestabstand für Drohnen der Kategorie A3 liegt bei 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Sie dürfen nur dann abheben, wenn sie keine unbeteiligten Menschen gefährden können.
Gefahr durch Drohnen nimmt zu
Der richtige Versicherungsschutz für mobile Klassiker
Richtig versichert? Das sollten Drohnenbesitzer vor dem Anheben prüfen
Die gute Nachricht: Eine spezielle Drohnenversicherung ist nicht unbedingt notwendig. Eine Privathaftpflichtversicherung reicht in den meisten Fällen aus. Dennoch sollten Makler Versicherungsnehmer unbedingt auf eine mögliche Unterversicherung hinweisen. Hobbypiloten sind gut beraten, den Versicherungsschutz ihrer Drohne vor dem nächsten Abheben unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob der bisherige Vertrag ausreicht. Gerade ältere Haftpflicht-Tarife beinhalten in vielen Fällen keinen Drohnenschutz. Hier lohnt sich möglicherweise der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit einem umfangreicheren Leistungspaket. Günstigere Konditionen sind hier nicht ausgeschlossen.
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