- Von Manila Klafack
- 24.03.2021 um 13:01
Der Münchener Promi-Wirt Hugo Bachmaier hat Krach mit seiner privaten Krankenversicherung – der DKV. Bereits im Jahr 2019 hatte sich Bachmaier während einer Party einen Riss der Achillessehne zugezogen. Eine „Brasilianerin“ habe ihn „angesprungen“ und dabei sei er gestürzt, schildert der Wirt den Vorfall. In der Wunde hätten sich während der Genesung sodann Keime gebildet. Diese Infektion musste er, so äußerte es Bachmaier gegenüber „Bild“, in der Unfallklinik Murnau behandeln lassen.
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Anschließend sei allerdings der DKV aufgefallen, dass Bachmaier Bilder von Feierlichkeiten postete, obwohl er arbeitsunfähig gewesen sei. Daraufhin habe die DKV die Krankentagegeldversicherung des Münchners gekündigt. Begründung: „Der Kläger habe nicht für die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit gesorgt, indem er die ärztlichen Empfehlungen, wie körperliche Schonung, Hochlagerung des Beins und die Verwendung von Krücken nicht eingehalten habe“, zitiert „Bild“ aus einer Stellungnahme der Ergo-Tochter.
„Ich war zu 1.000 Prozent arbeitsunfähig“
Er sei während der attestierten Arbeitsunfähigkeit im Hofbräu aktiv auf „Geburtstagsfeiern. Silvesterparty, Oktoberfest und sonstigen Feiern“ gewesen, so das Argument des Versicherers. Diese Kündigung akzeptiert Bachmaier allerdings nicht und fordert per Klage 30.000 Euro von der DKV.
Gegenüber „Bild“ sagt er, warum: „Ich soll Versicherungsleistungen erschlichen haben. Das stimmt aber natürlich nicht, weil ich ja mit den Krücken zu den Veranstaltungen gegangen bin. Ich habe sie nur für die Fotos weggelegt. Ich war zu dieser Zeit zu 1.000 Prozent arbeitsunfähig. Ich hatte nicht nur Krücken, sondern auch einen offenen Fuß wegen der Keime.“ Und weiter: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung auch nur in einem einzigen Punkt Recht bekommt.“ Sobald das Urteil vorliegt, wird Pfefferminzia darüber berichten.
Erinnerungen an Fall Badstuber
Der Fall weckt Erinnerungen an den Zwist zwischen dem Fußballprofi Holger Badstuber und der DKV (wir berichteten). Auch damals ging es um ein strittiges Krankentagegeld in Höhe von 30.000 Euro. Badstuber erkrankte während eines Auslandsaufenthalts für seinen damaligen Verein FC Bayern München. Doch die DKV wollte das vereinbarte Krankentagegeld für diese Zeit nicht leisten. Im Herbst 2019 entschied das Landgericht München schließlich, dass der Versicherer die rund 30.000 Euro doch zahlen muss.
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