- Von Achim Nixdorf
- 26.03.2021 um 20:47
Punktsieg für die Versicherer Allianz, Helvetia und Haftpflichtkasse. Die 10. Zivilkammer des Münchener Landgerichts II wies jetzt in insgesamt vier Fällen die Klagen von Gastronomen zurück, die bei den drei Gesellschaften schon vor Ausbruch der Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen hatten. Im Raum standen Forderungen für Umsatzausfälle während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 in Höhe von insgesamt 460.000 Euro.
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Nach Prüfung der Versicherungsbedingungen (AVB) war die Kammer zu dem Ergebnis gekommen, das die dort aufgeführten Krankheiten beziehungsweise Krankheitserreger als abschließend zu werten seien. Und da Covid-19 nicht genannt werde, bestehe hierfür auch kein Versicherungsschutz. Auch fehle eine Bezugnahme auf die zum Zeitpunkt der Betriebsschließung jeweils gültige Fassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Kläger zeigen sich enttäuscht
Zu den betroffenen Klägern gehören unter anderem Ursula und Florian Guggenbichler, die im oberbayerischen Dietramszell eine Klosterschenke betreiben. Sie reagierten enttäuscht auf die Gerichtsentscheidung. Gegenüber Merkur-Online sprach Ursula Guggenbichler von „einem Witz“. Eine Pandemie entstehe schließlich immer aus einem neuen Erreger.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: Az.: 10 O 2676/20 Ver). Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass hier Einzelfälle anhand bestimmter Versicherungsklauseln zu entscheiden waren. Endgültige Rechtssicherheit in Sachen Betriebsschließung wird sich wohl erst einstellen, wenn sich der Bundesgerichtshof als höchste Instanz dem Thema annimmt.
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