- Von Oliver Lepold
- 30.03.2021 um 18:30
Lebenslange Anstellung, festgelegte Besoldung mit Beförderungs- und Pensionsberechtigung und die Versorgung der Hinterbliebenen: Bis heute – 300 Jahre nach Einführung des Beamtentums – genießen Staatsdiener diese und weitere Vorzüge, die sie von anderen Berufsgruppen unterscheiden. Nicht ohne Grund: Richter, Finanzbeamte, Zollbeamte, Polizisten und Justizvollzugsbeamte erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben.
Für Versicherungsvermittler ist diese Zielgruppe sehr attraktiv. „Ihre Einkünfte sind meist überdurchschnittlich hoch und über ihre gesamte Karriere hinweg sicher prognostizierbar. Das hat sich durch die Corona-Krise nicht verändert“, sagt Dirk Gärtner, der sich mit seinem Unternehmen Beamten Circle auf die Beratung dieser Zielgruppe spezialisiert hat.
Beamtenpension dreimal höher als gesetzliche Rente
Auch Gewerkschaften müssen sich an Wettbewerbsregeln halten
In Deutschland arbeiten rund 4,8 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst, davon sind 1,7 Millionen im Beamtenstatus. Ihr Dienstherr ist entweder eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland, eines Bundeslandes oder einer Kommune. Eine übliche Laufbahn folgt drei Phasen mit unterschiedlichem Status: Beamte auf Widerruf (Anwärter), auf Probe und auf Lebenszeit.
Die Beratung von Beamten und Beamtenanwärtern gilt als komplex und voller Eigenheiten – insbesondere im Kernbereich der Krankenversicherung. Beamte sind von der Sozialversicherung befreit und können unabhängig von ihrem Gehaltsniveau in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Rund 85 Prozent entscheiden sich bisher für diesen Weg, denn in diesem Fall erhalten sie staatliche Beihilfe im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Das bedeutet: Beamte erhalten einen Teil ihrer Arztrechnungen – zwischen 50 und 70 Prozent – erstattet. „Der Umfang ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften. Kinderreiche Beamte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Auch Ehegatten und Kinder eines Beamten haben über diesen grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe“, erläutert Versicherungsmakler Sebastian Klöppel. Kindern wird in fast allen Fällen 80 Prozent erstattet. Fast jedes Bundesland hat seine eigene Beihilfeverordnung, die regelt, in welcher Höhe und für welche Leistungen Kosten übernommen werden. Einige Länder haben die Regelungen des Bundes übernommen.
Anspruchsvoller Zugang zur Zielgruppe
Über die Beihilfe hinausgehende Kosten müssen Beamte über eine private Restkostenversicherung absichern. Zudem gibt es sogenannte Beihilfeergänzungstarife, die Leistungslücken in den Beihilfe-Katalogen ausgleichen und zusätzlich zur Restkostenversicherung abgeschlossen werden können. „Diese sollten auf die jeweilige Beihilfeordnung und auf die Wünsche des Kunden abgestimmt sein. In Berlin haben wir etwa kein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung versichert und eine Generika-Regelung, dafür haben andere Bundesländer eine Kostendämpfungspauschale mit einem Eigenanteil innerhalb der Beihilfe“, nennt Makler Gärtner einige Kriterien.
Der Zugang zur Zielgruppe gilt als anspruchsvoll. Da die Entscheidung für eine PKV meist bereits unmittelbar nach der Ausbildungszusage des Dienstherrn fällt, ist eine frühzeitige Beratung von Beamtenanwärtern zielführend. „Bei den Polizisten etwa läuft sehr viel Neugeschäft über Gewerkschaften, die direkte Empfehlungen für ihre Partnergesellschaft aussprechen. Die Debeka ist traditionell in der Zielgruppe verwurzelt und wird immer noch stark empfohlen. Unabhängige Beratung durch Makler ist daher sehr willkommen“, betont Gärtner.
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