- Von René Weihrauch
- 01.04.2021 um 10:39
Pfefferminzia: Herr Bornhöft, rund 400.000 Jäger in Deutschland bilden eine lukrative Zielgruppe für Makler. Welche Versicherungen lassen sich hier vermitteln?
Jens Bornhöft: Obligatorisch ist zunächst einmal die Jagdhaftpflichtversicherung. Sie sollte auf jeden Fall auch eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Bei weiteren Bausteinen kommt es aufs Detail an, auf die individuellen Umstände. Veranstalter von Gesellschaftsjagden sollten darauf achten, dass die Verkehrssicherungspflicht mitversichert ist. Bei Eigenvermarktung von Wildbret ist der Zusatz Produkthaftung für Wild und Wildbret wichtig. Ebenso ist eine Absicherung durch Schäden, die durch Drohnen entstehen, für die Jäger wichtig, die diese im Zusammenhang mit der Jagd nutzen. Als Makler muss ich mir immer erstmal ein Bild machen: Wie übt der Kunde die Jagd aus, welche Waffen besitzt er, welche technische Ausrüstung nutzt er sonst noch? Nur dann kann ich auch weitere Versicherungen empfehlen, die über die Jagdhaftpflicht hinaus sinnvoll sind.
Waidmannsheil – mit der richtigen Haftpflichtversicherung
Großteil der Hunde in Deutschland ist nicht versichert
„Wer den Bedarf seiner Zielgruppe nicht genau kennt, wird scheitern“
Welche wären das zum Beispiel?
Wer einen Hund mitführt, sollte sicherlich eine Jagdhund-Unfallversicherung haben. Sie übernimmt die Kosten, falls sich das Tier bei der Jagd verletzt oder getötet wird. Außerdem empfehle ich eine Jägerunfallversicherung, die zum Beispiel bei Stürzen, aber auch bei Zeckenbissen einspringt. Ebenfalls sinnvoll ist eine Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung. Damit ist die gesamte Ausrüstung gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigung und Zerstörung versichert, auch durch eigenes Verschulden wie etwa das Fallenlassen einer Waffe. Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach dem Wert der Ausrüstung. Was viele nicht wissen: Waffen sind in den meisten Fällen nicht Bestandteil einer normalen Hausratversicherung. Als Makler kann ich hier eine Jägerhausratzusatzversicherung empfehlen, wenn die eigene Hausratversicherung die Waffen ausschließt. Und schließlich sollte man auch auf eine gute Jägerrechtsschutzversicherung nicht verzichten.
Wie steht es mit Schäden, die ein Jagdhund verursacht?
Die sind abgedeckt, wenn der Hund in der Jagdhaftpflicht mitversichert ist. Meist ist das aber nur bei ausgebildeten Hunden und Hunden in der Ausbildung der Fall. Ob ein solcher Baustein vorhanden ist, muss im Kundengespräch geprüft werden.
Bei Jägern, die mit einem ungeprüften Hund unterwegs sind, sollte sie den Zusatz enthalten „Auch ungeprüfte Hunde sind versichert“. Als Alternative kommt eine separate Hundehaftpflichtversicherung in Frage.
Immer wieder in der Diskussion ist die Deckungssumme bei der Jagdhaftpflichtversicherung …
Um es deutlich zu sagen: Die gesetzlich vorgeschriebenen 500.000 Euro sind ein Witz. Eine Anhebung ist zwingend notwendig. Jetzt sind Mindestsummen von 3 bis 5 Millionen im Gespräch, und das schon seit Jahrzehnten. Meiner Meinung nach liegt die absolute Untergrenze aber bei einem Minimum von 10 Millionen Euro. Das würde in gravierenden Fällen übrigens auch dem Geschädigten zugutekommen.
Welche Versicherung braucht ein Jäger, der als Gast an einer Jagd teilnimmt?
Hier kommt auch wieder das Problem der Deckungssumme ins Spiel. Wer als Gastjäger an einer Jagd teilnimmt, muss seinen Jagdschein vorlegen. Damit weist er nach, dass er eine Jagdhaftpflichtversicherung hat. Das sagt aber nichts über die Höhe der Versicherungssumme aus. Umgekehrt kennt der Gast die Deckungssumme des einladenden Jägers nicht. Deshalb ist die Forderungsausfalldeckung in der eigenen Police besonders wichtig. Erst recht, wenn die Jagd im Ausland stattfindet, wo möglicherweise gar keine Jagdhaftpflicht vorgeschrieben ist. Ausländische Gäste bei uns brauchen eine Tagesscheinhaftpflichtversicherung. Die Versicherung deutscher Jäger im Ausland gilt weltweit.
Wie komme ich als Makler in Kontakt mit dieser Zielgruppe, auch wenn ich selbst kein Jäger bin?
Als erstes kann man nachschauen, ob man vielleicht bereits einen Jäger im Kundenbestand hat. Falls ja – sprechen Sie ihn an! Jäger nehmen gern interessierte Gäste mit auf die Jagd, zum Beispiel als Treiber bei einer Treibjagd oder auch beim abendlichen Ansitz. Dabei lassen sich schnell Kontakte knüpfen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an den Vorstand der örtlichen Kreisjägerschaft, des Jagdverbandes oder des Hegerings zu wenden und einen Vortrag zum Jagdversicherungsschutz anzubieten. So lernt man gezielt Leute kennen, die sich bereits für das Thema interessieren und rennt häufig offene Türen ein.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren