- Von Juliana Demski
- 12.04.2021 um 12:10
Württembergische mit neuer Krankenvollversicherung
Die Württembergische Krankenversicherung ist mit einer neuen Krankenvollversicherung an den Start gegangen. Sie besteht aus acht Modulen in den Bereichen „Ambulant“, „Stationär“ und „Zahn“ mit jeweils unterschiedlichen Leistungsumfängen.
Die Module im ambulanten Bereich decken den Besuch bei Allgemein- und Fachmedizinern ab. Abgesichert sind zudem unter anderem die Kosten für Heilmittel, Hilfsmittel, Psychotherapie, Vorsorge und Impfungen sowie Reha und Kuren.
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Mit den Modulen im stationären Bereich sind Behandlungen im Krankenhaus abgedeckt. Dabei steht den Versicherten eine Auswahl an verschiedenen Leistungsumfängen für Unterbringung, ärztliche Versorgung und weitere Komfortangebote zur Verfügung.
Im Bereich Zahn haben die Versicherten die Wahl zwischen unterschiedlichen Absicherungsniveaus für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe sowie versicherte Kinder und Jugendliche auch für Kieferorthopädie.
Für besonders kostenbewusste Kunden gibt es zudem die Möglichkeit, einen Teil der anfallenden Krankheitskosten selbst zu übernehmen, um so den monatlichen Beitrag zu reduzieren. Dieser Selbstbehalt bezieht sich ausschließlich auf den ambulanten Bereich und kommt nicht bei einer Behandlung im Krankenhaus oder beim Zahnarzt zum Tragen. Auch Vorsorgeuntersuchungen werden bis zu einem bestimmten Umfang nicht gegen den Selbstbehalt verrechnet. Vier Selbstbehaltsstufen werden angeboten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.440 Euro. Dabei gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto geringer der Beitrag.
Eine weitere Möglichkeit zur Beitragsgestaltung ist das flexibel wählbare Hausarzt- und Generikaprinzip:
Erste Anlaufstelle bei ärztlichen Behandlungen ist dann immer der Hausarzt. Wenn eine Behandlung durch einen Facharzt nötig ist, stellt der Hausarzt eine entsprechende Überweisung aus. So können Versicherte Zeit sparen und unnötige Besuche beim Arzt vermeiden. Für bestimmte Fachärzte wie Kinder- und Frauenärzte ist keine Überweisung erforderlich.
Bei Arzneimitteln werden die Kosten für Generika immer vollumfänglich erstattet. Falls Originalpräparate genutzt werden, fällt die Erstattung etwas geringer aus. Dabei gilt allerdings eine Höchstgrenze, über der bei sehr hohem Bedarf an Medikamenten wieder eine vollumfängliche Absicherung möglich ist. Das Hausarzt- und Generikaprinzip steht für die Module im ambulanten Bereich zur Verfügung.
Ergo startet E-Bike-Police
Der Versicherer Ergo hat eine E-Bike-Police auf den Markt gebracht. Sie bietet einen weltweiten Schutz gegen alle Arten von Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Bei Totalschaden oder Verlust erstattet der Versicherer 100 Prozent des Kaufpreises über die gesamte Vertragslaufzeit – ohne Abstufung. Eine Werkstattbindung gibt es nicht.
Und auch wenn die Akkuleistung vorzeitig nachlässt, springt der Versicherer ein: Versichert ist ein Leistungsverlust von über 50 Prozent in den ersten drei Jahren nach Neukauf des Akkus. Material-, Konstruktions-, und Fabrikationsfehler sind ebenfalls abgedeckt: Versichert sind Schäden nach Ablauf der Garantie- oder Gewährleistungspflichten des Herstellers oder Lieferanten.
Ebenfalls mit dabei: ein Mobilitätsschutz. Das bedeutet: Ergo übernimmt auch alle Kosten, die rund um eine Panne entstehen können – zum Beispiel die Heimfahrt mit dem Taxi, den Abschleppdienst oder sogar die Hotelübernachtung. Und das bis zu 500 Euro pro Panne und 1.000 Euro pro Jahr.
Hallesche mit bKV-Angebot für Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen
Die Hallesche Krankenversicherung erweitert ihr Angebot für Firmenkunden um eine betriebliche Pflegelösung mit dem Namen „Feelcare“. Sie richtet sich an Beschäftigte, die neben ihrem Beruf Verantwortung für eine pflegebedürftige Person übernehmen.
In Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst bietet die Hallesche in diesem Rahmen eine Pflegeberatung und Unterstützung bei aufwändigen Formalitäten, sie vermittelt Hilfs- und Serviceangebote und organisiert Pflegedienste, Haushaltshilfen, persönliche Begleitungen bei Fahrten oder die Anbindung an das Hausnotruf-System der Malteser. Jedem Pflegefall steht zudem ein persönlicher Pflege-Case-Manager zur Seite, der weiß, was in der jeweiligen Situation zu tun ist.
Ab Pflegegrad 2 gibt es zudem eine finanzielle Unterstützung für den Mitarbeiter. Aus einem Pflegebudget in Höhe von 300, 600 oder 900 Euro können Pflegeleistungen für den nahen Angehörigen finanziert werden. Wenn Mitarbeiter selbst zum Pflegefall werden, gibt es eine Einmalzahlung, die bei einem Arbeitsunfall auf bis zu 50.000 Euro verdoppelt wird.
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