- Von René Weihrauch
- 14.04.2021 um 10:18
Worauf Sie als Makler Ihre Kunden guten Gewissens hinweisen können: Die Leistungen der GKV bei Behandlung und Zahnersatz sind kaum der Rede wert. Die gesetzlichen Kassen gewähren zu den Kosten der Regelversorgung einen Zuschuss von 60 Prozent. Mit Bonusheft liegt er bei 70 oder 75 Prozent – sofern das Heft über fünf beziehungsweise zehn Jahre geführt wurde. Das gilt allerdings lediglich für die Regelversorgung, also für die absolut notwendige Standardversorgung. Laut Sozialgesetzbuch muss sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Mehr nicht. Wer hochwertigere Produkte wünscht oder Wert auf optisch-ästhetische Gesichtspunkte legt, steckt unversehens in der Kostenfalle.
Ein Beispiel: Bei einer Zahnlücke sieht die Regelversorgung eine einfache Brücke aus Nicht-Edelmetall vor. Im Seitenzahnbereich ist nicht einmal die zahnfarbene Verblendung inbegriffen. Die Kosten dafür liegen momentan bei 767 Euro. Ohne Bonusheft erstattet die Krankenkasse davon 460,20 Euro. Selbst bei der Minimallösung schießt der Patient also mehr als 300 Euro zu. Wer statt der Brücke ein Implantat wünscht (Kosten: ca. 2.500 Euro), muss mehr als 2.000 Euro selbst bezahlen.
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Welche Tarife sind sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich immer dann, wenn ein Kunde mehr als die spartanische Regelversorgung möchte und Kosten für aufwändigere Behandlung und Materialien bestmöglich absichern will. Makler sollten bei der Beratung unbedingt darauf hinweisen, dass Kunden mit Billigtarifen häufig nicht wesentlich besser fahren als GKV-Versicherte. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung ist eine Zahnzusatzversicherung nur bei folgenden Leistungsbausteinen sinnvoll:
+ mindestens 80 bis 90 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz
+ Kostenübernahme von hochwertigen Materialien (Gold, Keramik) bei Inlays
+ keramische Verblendungen von Kronen und Brücken auch im nicht-sichtbaren Zahnbereich
+ unbegrenzte Anzahl von Implantaten pro Kiefer bei vollständiger Kostenübernahme
+ Leistungen auch für Wurzelbehandlungen und professionelle Zahnreinigung
Dabei gilt: Je jünger der Kunde und je besser seine Zahngesundheit, desto niedriger sind die Beiträge. Tarife ohne Altersrückstellungen sind zu Beginn ohnehin etwas günstiger, können aber in späteren Jahren recht teuer werden. Mit Altersrückstellungen bleibt die Zahnzusatzversicherung dagegen im Alter bezahlbar, wenn auch zu Beginn etwas höhere Beiträge fällig werden.
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