- Von Manila Klafack
- 14.04.2021 um 13:14
„Wo gehobelt wird, fallen Späne“, weiß der Volksmund. Im übertragenen Sinne bedeutet das, wenn gearbeitet wird, gehören Fehler dazu. Werden bei diesen Fehlern oder Missgeschicken jedoch Dritte verletzt, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Für Unternehmer heißt das, sie haften für alle Schäden, die im Firmengebäude oder im Zusammenhang mit dem Ausüben der beruflichen Tätigkeiten entstehen. Die Haftung ist dabei unbegrenzt.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung, oder auch Firmenhaftpflichtversicherung, versichert gegen Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden. Wie wichtig diese Absicherung ist, zeigt auch, dass viele Kreditinstitute oder Vergabestellen auf einen Nachweis dafür bestehen.
Leistungen der Betriebshaftpflicht
Grundsätzlich sind alle schuldhaft verursachten Personen- oder Sachschäden von der Betriebshaftpflicht abgedeckt. Zudem sind sogenannte unechte Vermögensschäden abgesichert, die als Folge von Sach- oder Personenschäden entstehen (z.B. Verdienstausfälle). Sind die Forderungen berechtigt, folgt die Leistung. Bei unberechtigten Forderungen agiert die Betriebshaftpflicht wie eine passive Rechtschutzversicherung und wehrt die Ansprüche ab.
Ein ausreichender Versicherungsschutz startet bei einer Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Je nach Art des Unternehmens und der Branche kann es aber sinnvoll sein, diese Beträge höher zu wählen.
Was bedeutet Grunddeckung ?
Grundsätzlich umfasst die Grunddeckung Schäden, die in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben sind. Dem steht ein festgelegter Versicherungsbeitrag gegenüber. Allerdings kann diese Basis durch Zusatzbesteine erweitert werden. Wie sinnvoll diese zusätzlichen Deckungen sind, hängt von den Wünschen, Bedürfnissen und jeweiligen Risiken des Kunden ab.
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Mit einem Selbstbehalt die Prämie senken
Dazu gehört etwa bei einer internationalen Tätigkeit des Unternehmens auf eine entsprechende Absicherung zu achten. Selbst wenn der Betrieb kein Hersteller ist, aber Produkte zum Beispiel aus China importiert, wird er bei der Produkthaftung wie der Hersteller behandelt – und benötigt eine entsprechende Absicherung.
Mit solchen über die Grunddeckung hinausgehenden Erweiterungen wird die Absicherung umfangreicher. Die Versicherungsprämie steigt damit zwar in der Regel, doch vor allem bei Haftpflichtschäden kann eine mangelnde Absicherung aus Kostengründen im Fall der Fälle die Existenz des Unternehmens gefährden.
Extra-Baustein Privathaftpflicht
In manchen Fällen kann ein anderer Zusatzbaustein, beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, in den Schutz aufgenommen werden. Hier kann der Versicherungsumfang in einigen Tarifen zum Beispiel auf den privaten Bereich von bis zu drei Geschäftsführern ausgedehnt werden.
Die individuelle Situation des Versicherungsnehmers bestimmt, welche Erweiterungen empfehlenswert oder sogar notwendig sind. Dannach entscheidet sich, wie sinnvoll ein Zusatzbaustein in der Haftpflichtversicherung ist. Wenn zum Beispiel Kinder unter sieben Jahren in der Privathaftpflicht eingeschlossen sind, kann es sich lohnen, die Verletzung der Aufsichtspflicht mit abzusichern.
Auch eine Forderungsausfalldeckung kann bei Haftpflichtversicherungen Sinn machen. Damit ist der Versicherte in einem Schadensfall geschützt, bei dem er selbst durch einen anderen geschädigt wurde, und der Verursacher wiederum für den Schaden nicht aufkommen kann.
Umwelt- und Produktschäden
Weitere Bausteine können Umwelt- und Produktschäden einschließen. Aber auch Schäden, die an gemieteten Gebäuden oder Arbeitsmaschinen entstehen, können hier aufgenommen werden. Allerdings variieren die Leistungen der Zusatzmodule zum Teil stark in ihren Leistungen. Tipp: Es gibt auch sehr umfängliche Deckungen zu günstigen Preis-Leistungsverhältnissen, bei denen kaum oder überhaupt keine weiteren Zusatzbausteine notwendig sind.
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